Justiz | Wegen Rassendiskriminierung
Zwei Oberwalliser Neonazis droht Geldstrafe
Sie sollen mit Plakaten und Klebern im Grossraum Brig zu Hass und Diskriminierung aufgerufen haben. Das Bezirksgericht hatte die beiden 29-jährigen Neonazis in erster Instanz bereits zu Geldstrafen verurteilt. Am Freitag standen sie vor Kantonsgericht.
Das Urteil wurde nach zweistündiger Verhandlung vertagt, schreibt am Samstag der «Le Nouvelliste». Die Verteidigung zweifelt die Beweislage an. Es sei nicht klar erkennbar, ob es sich auf den Bildern der Videoüberwachung tatsächlich um ihre Mandanten handelt. Und, so die Anwälte weiter, hätten die beiden damals tatsächlich Kleber und Plakate angebracht, würden sie nicht gegen die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung verstossen. Die angeklagten Männer, für die bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, haben während der Verhandlung vom Freitag kein Wort gesagt.
Nazi-Ideologie verbreitet
Ganz anders sieht das die Oberwalliser Staatsanwaltschaft. Der Tatbestand der Rassendiskriminierung (gemäss Art 261 StGb) sei erfüllt. Die Angeklagten hätten in einer Nacht im März 2016 rund 40 Kleber und Plakate an Haltestationen der Ortsbuslinie Brig-Naters-Bitsch sowie an diversen Laternenpfosten innerhalb Brig-Glis angebracht. Dabei habe es sich um selbst gebastelte Sachen aber auch um Plakate der Nationalen Aktionsfront NAF gehandelt. Die NAF bezeichnet sich selbst als «nationalen Widerstand», der einen Staat errichten will, «welcher sich an den Kriterien von Abstammung und Volkszugehörigkeit orientiert».
Auf einem Plakat stand etwa: «Asylflut stoppen! Paris war erst der Anfang.» Das Ganze illustriert mit Szenen eines Terroranschlages mit verletzten Personen und ein Schiff voll beladen mit Flüchtlingen. Auf anderen Stickern stand auf verschiedenen Sprachen (Farsi, Iranisch, Arabisch, Somalisch, Türkisch) etwa der Spruch: «Raus von hier!» Im Hintergrund eine Kakerlake.
«Sie wussten», hält die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift fest, «dass sie durch diese Aktion in der Öffentlichkeit hinsichtlich der betroffenen Gruppen von Menschen (Asylanten) Hass schüren und sie wollten dies.» Und weiter an die Adresse der Neonazis: «Sie wussten, dass sie diese Gruppe von Personen in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen und sie wollten dies. Sie wussten zudem, dass sie die Öffentlichkeit werbend beeinflussen und insbesondere mit den Plakaten der NAF die nationalsozialistische Ideologie verbreiten und sie wollten dies.»
Das Bezirksgericht Brig folgte der Anklage und verurteilte die beiden in erster Instanz zu Geldstrafen und zu einer Busse. Die Gemeinden Naters und Brig, die PostAuto Schweiz AG, sowie die Herz-Jesu-Pfarrei in Brig treten zudem als Privatklägerschaft auf und machen Schadenersatz in der Höhe von rund 7000 Franken geltend.
Unfall «grobfahrlässig» verursacht
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Neonazi-Szene im Oberwallis. Im Internet kursieren Bilder, wie einer der Angeklagten an einem internationalen Nazi-Treffen in Deutschland teilnahm. Gemeinsam mit einem weiteren Oberwalliser, der in dieser Szene europaweit als bestens vernetzt gilt und einem jungen Deutschen hier im Oberwallis eine Lehrstelle bei einem lokalen Unternehmen für Gebäudetechnik organisiert haben soll. Dem Lehrling wird in Deutschland vorgeworfen, zwei Journalisten attakiert und schwer verletzt zu haben.
Neben mehrfacher Sachbeschädigung und Rassendiskriminierung wird einem der beiden Angeklagten zudem vorgeworfen, einen Autounfall verursacht zu haben. Seine Fahrweise, so die Staatsanwaltschaft, sei als «grobfahrlässig» einzustufen. In einer leichten Rechtskurve geriet er im Mai 2017 auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem korrekt entgegenfahrenden Personenwagen. Eine Frau musste daraufhin mit erheblichen Verletztungen hospitalisiert werden. Auch ihre vierjährige Enkelin wurde beim Unfall leicht verletzt und musste hospitalisiert werden. Gemäss Anklageschrift habe der Neonazi als Unfallursache angegeben, es könne sein, «dass er duch Gedanken abgelenkt gewesen sei».
David Biner
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