Auto | Beschwerde von Autowerkstätten
Zunahme von «wilden Garagen»
Kontrollen des Kantons zeigen: In zwölf von 97 kontrollierten offiziellen Autowerkstätten kam es zu Verstössen. «Wilde Garagen» führen zu grossen Problemen.
Das kantonale Beschäftigungs- und Sozialhilfeinspektorat hat im Frühling eine grössere Aktion im Automobilsektor durchgeführt. Dies nachdem verschiedene Beschwerden von Autowerkstätten eingegangen sind, die Fälle von unlauterem Wettbewerb anzeigten. Innerhalb der zweitägigen Kontrollen kamen in in zwölf von 97 kontrollierten offiziellen Autowerkstätten Verstösse ans Licht. Gemäss Mitteilung des Kantons haben 88 Prozent der offiziellen Werkstätten die Gesetzgebung vollständig respektiert. Andererseits haben zehn der fünfzehn kontrollierten Werkhallen, die in "wilde Garagen" umgewandelt wurden, gegen die Gesetzgebung verstossen wurde.
Gemäss der kantonalen Beschäftigungsinspektion zeigte sich, dass in den 97 geprüften offiziellen Werkstätten nur fünf von ihnen den Lohn ihrer Mitarbeiter nicht bei einer Ausgleichskasse angemeldet haben. Drei Arbeitgeber hatten keine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter. Zwei haben gemäss Mitteilung ihre Mitarbeiter nicht bei der Quellensteuer gemeldet, vier Werkstätten respektierten die Arbeitszeitbeschränkungen nicht und in einem Fall kam es zu einer Verletzung der BVG.
Gemäss Kanton nimmt in den Industriegebieten des Kantons die Anzahl "wilder Garagen" zu. Die meisten von ihnen seien kleine Werkhallen, mit Hebeliften und Werkzeugen ausgestattet, in denen die Betreiber ihre Dienste an Wochenenden oder Abenden unter der Woche anbieten. Dem Bericht zufolge stellen diese "wilden Garagen" drei grosse Probleme dar: die Tätigkeit kann einen unlauteren Wettbewerb für seinen Arbeitgeber darstellen, wenn der Betreiber auch in einer offiziellen Werkstatt arbeitet. Den Kunden fehlt die Garantie für die Richtigkeit der Ausführung. Und die Räumlichkeiten, obwohl mit Hebeliften ausgestattet, seien nicht dazu bestimmt, Ölwechsel durchzuführen oder andere umweltschädliche Produkte ohne Verletzung der Umweltnormen abzulassen.
Schliesslich wurden einige kontrollierte Betriebe, die mit Überwachungskameras ausgestattet sind, der Arbeitsaufsicht und zweifelhaft Ausgestattete der Dienststelle für Umwelt für mögliche spätere Inspektionen gemeldet.
Die Kontrollen führten in 14 Fällen zu Anzeigen an die Staatsanwaltschaft, von denen acht bereits durch Strafbefehle verurteilt wurden. Trotz der festgestellten Missbräuche sei die allgemeine Situation in diesem Sektor also nicht besorgniserregend.
ip
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