Verkehr | Geplante Millionen-Investitionen durch Bund verlangen neue Vereinbarung
Sichere Zufahrtsachsen nach Zermatt
Die Gemeinde Zermatt sowie Bund und Kanton wollen eine durchgehende Erreichbarkeit des Weltkurorts per Bahn und Strasse sichern. Eine entsprechende Vereinbarung soll noch in diesem Jahr auf dem Tisch liegen. Diese hängt eng mit dem geplanten Bahntunnel «Unnerchriz» zusammen.
Im Rahmen des Bahnausbauschritts 2035 will der Bund eine neue unterirdische Bahnverbindung zwischen Täsch und Zermatt bauen. Kostenpunkt für den Tunnel mit dem Namen «Unnerchriz»: 320 Millionen Franken. Für die Strasse sind derweil gemäss kantonalem Mobilitätskonzept 70 Millionen Franken vorgesehen.
Gebunden an die Investition des Bundes muss jedoch eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, welche aufzeigt, wie die Bahninvestition langfristig gesichert werden kann.
Nur substanzerhaltende Arbeiten
Rückblick. Bereits 1978 hat der Walliser Staatsrat den Beschluss betreffend die Beschränkungen des Motorfahrzeugverkehrs auf der Strasse Täsch-Zermatt erlassen. Für den Bau des Top-Terminals Täsch wurde eine Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) unterzeichnet, welche vorsieht, dass der Kanton während mindestens 25 Jahren nach Bauabschluss des Top-Terminals Täsch nur Arbeiten zur Substanzerhaltung der Strasse vornimmt und Beschränkungen des Motorfahrzeugverkehrs regelt.
Die Destination Zermatt fühlt sich jedoch durch diese Entscheide aus der Vergangenheit übersteuert und in ihrer Entwicklung und Erreichbarkeit eingeschränkt. So schreibt die Einwohnergemeinde in einer Mitteilung von heute Mittwoch: «Ein Weltkurort, welcher in der Hochsaison bis zu 40‘000 Personen beherbergt, braucht zwei sichere Zufahrtsachsen damit die Sicherheit, die Erreichbarkeit und die Versorgung gewährleistet sind, ohne dabei die einmalige Autofreiheit im Dorf zu gefährden.»
Es gilt nun, eine sinnvolle Vereinbarung zu finden
Basierend auf dieser Ausgangslage habe man mit Bund und Kanton beschlossen, schreibt die Gemeinde weiter, «gemeinsam den Inhalt der Vereinbarung zu erarbeiten».
Die Vereinbarung soll demnach den Bedürfnissen der Destination Rechnung tragen und gleichzeitig den Ausbau der Strasse Täsch–Zermatt und die Erreichbarkeit von Zermatt regeln, u.a. auch die Parkplatzbedürfnisse und die Verkehrsbeschränkung (Personen- und Güterverkehr), damit die Investition des Bundes gesichert ist.
Die drei Parteien haben sich laut Mitteilung zum Ziel gesetzt, den Inhalt der Vereinbarung bis Ende 2019 zu erarbeiten. Anschliessend könnten, wenn der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 anfangs 2020 in Kraft getreten sei, die Arbeiten zum Bahnausbau und zur Wintersicherheit der Strasse Täsch-Zermatt zeitnah angegangen werden.
pd/msu
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