Wilderei | Ermittlungen zum toten Wolf bei Raron gestalten sich schwierig

Wolfswilderei: Noch tappt die Kriminalpolizei im Dunkeln

Abgeknallt. Der Kadaver des niedergestreckten Wolfes bei Raron vom 7. März.
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Abgeknallt. Der Kadaver des niedergestreckten Wolfes bei Raron vom 7. März.
Foto: Kanton Wallis

Quelle: 1815.ch 08.04.16 15
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Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat nach dem Fund eines niedergestreckten Wolfs in Raron am 7. März die Suche nach der Täterschaft aufgenommen. Diese gestaltet sich alles andere als einfach.

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  • Niedergestreckter Wolf letztmals bei Termen nachgewiesen

Einen Monat nachdem am Rhoneufer bei Raron von einem Fischer der Kadaver eines Wolfes mit Schussverletzungen gefunden wurde, ist zur Täterschaft nach wie vor nichts bekannt. Weil der illegale Abschuss eines streng geschützten Wildtieres ein Offizialdelikt darstellt, ermittelt die Staatsanwaltschaft Oberwallis bereits seit geraumer Zeit im Fall.

Wie geht nun die Walliser Kriminalpolizei vor, um den Wolfswilderer ausfindig zu machen? «Sicher könnten Spuren am Tier und am Fundort Hinweise auf eine allfällige Täterschaft schliessen lassen. Und natürlich versuchen wir herauszufinden, wo der Wolf geschossen wurde», lässt sich Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold nur wenig in die Karten blicken, ob es schon konkrete Anhaltspunkte gibt. Der Umstand, dass das Tier vor dem Fund in Raron im Rotten lag, erschwere aber die Ermittlungen zusätzlich.

Da der niedergestreckte Wolf M63 vor seinem Abschuss letztmals im Januar im Termerwald oberhalb Brig und im Dezember zuvor bei Visperterminen nachgewiesen wurde, legt die Vermutung nahe, dass sich die Kriminalpolizei bei ihren Ermittlungen auf die Region zwischen Brig und Visp konzentriert. «Natürlich wird hier, unter anderem auch über die Wildhüter der Region, nach Hinweisen gesucht. Das Tier kann aber auch in einer ganz anderen Region, zum Beispiel im Unterwallis oder im Goms, geschossen worden sein und ist dann in die Rhone oberhalb Raron geworfen worden», so Arnold.

Gelingt es der Staatsanwaltschaft Oberwallis, den oder die Wolfswilderer zu erurieren, droht ihnen eine Geldstrafe bis zu 20'000 Franken oder eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr.

zen
08. April 2016, 22:00
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Kommentare

  • Beobachter - vor 9 Jahre ↑35↓8

    Die Kriminalpolizei tappt im Dunkel - das glaube ich auch und es wird in diesem Fall nie heller. Die Polizei hat sicher wichtiger Fälle aufzuklären.

    antworten

    • Carli Maissen - vor 9 Jahre ↑6↓4

      Es ist traurig, dass unsere Justiz Zeit hat für solche Fälle!! Da in unserem Land sehr viele Kinder verbal, nicht körperlich misshandelt werden hat die Justiz nicht den Mut einzugreifen! Das muste ich selbst erfahren.....

    • MetalWarrior - vor 9 Jahre ↑12↓9

      Bei chronischer Blindheit nützt jegliche Helligkeit auch nichts mehr!!!

  • Denise Colin - vor 9 Jahre ↑20↓40

    Die grösste Bestie ist immer noch der Mensch.

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  • hugo - vor 9 Jahre ↑56↓36

    Lieber Walliser Schafe, Kühe oder Ziegen sind Nutztiere hingegen der Wolf hingegen ist ein nutzloses Tier. Man lebte viele Jahrzehnte ohne den Wolf und es fehlte uns in dieser Hinsicht an nichts.

    antworten

    • Chrigu - vor 9 Jahre ↑30↓45

      Lieber Hugo.... Der Wolf lebte noch etliche Jahrzehnte mehr ohne von uns saudummen Menschen bedrängt und vertrieben zu werden!!! Und wenn der saudumme Mensch seine Nutztiere nicht einfach sich selber überlassen würde (hirten, Herdenschutzhund etc.) wäre eine friedliche coexistenz möglich!!! Aber hauptsache der saudumme Mensch hat billigst-Fleisch im überfluss....

  • Alexius - vor 9 Jahre ↑32↓17

    Den Schützen werden die nie finden. Wie sollten sie auch, das Vieh ist sowiso schon halb verwest. Darüberhinaus lag es noch lange im Wasser. Und wenn der Schütze das Projektil entfernt hat, oder mit einer nicht registrierten Waffe geschossen hat, dann können sie ihn unmöglich ausfindig machen.

    antworten

  • Daniel - vor 9 Jahre ↑19↓43

    Wenn die Kriminalpolizei sagt das sie noch im Dunkeln tappt, meint sie: Wir haben erste Spuren. Sehr gut.

    antworten

    • ludwig - vor 9 Jahre ↑4↓1

      der Schütze hat das gut gemacht.Hoffentlich gibt es Nachahmer.der Wolf ist ein schönes Tier aber es hat bei uns nix verloru

  • Patrik - vor 9 Jahre ↑36↓17

    Hey Walliser hesch susch kei Arbeit als immär sinnlosi kommentär zschriebu?Fregu mi ob wirkli ä Wallisär bisch?Gang doch im Summär ufä Alpu als Schafhirt de hesch Arbeit innär friu Natur,feli gsehsch da du Wolf fa nochum,isch sichär äs ärläbniss,als nur immär fam kehru sägu und fam Bildärbüäch.

    antworten

  • hugo - vor 9 Jahre ↑116↓26

    Es gibt sicher wichtigere Arbeit für die Kriminalpolizei als wegen Wolfes zu ermitteln.
    Ich warte immer noch auf die Gründung eines Fonds damit eine etwaige Busse aus dieser Kasse finanziert werden kann.

    antworten

    • Walliser - vor 9 Jahre ↑34↓94

      Wäre irgendwo ein Schaf oder eine Ziege oder eine Kuh über den Haufen geschossen worden, hugo, und die Polizei täte nichts, würde dein Kommentar sicher nach einem Grossaufgebot der Ordnungskräfte rufen. Gesetz ist Gesetz. Das sollte doch auch in diesem Fall gelten. Oder nicht, hugo?

  • luwa - vor 9 Jahre ↑104↓19

    Den finden sie nie,so dumm ist der nicht.

    antworten

    • Nino - vor 9 Jahre ↑16↓31

      Das ist sogar der Dümmste auf Gottes Welt, nur weiss es sein Arbeitgeber im Moment noch nicht, das er ein krimineller Arbeitnehmer hat...

    • Samuel - vor 9 Jahre ↑33↓79

      Falls dieser Bauer grosse Kartoffeln hat, wird man ihn finden... Denke so in 1-2 Monaten ist der Fall geklärt

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