Politik | Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere»
Walliser Justizkommission erklärt Wolfs-Initiative für ungültig
Anlässlich der Arbeitssitzung vom 21. Juni hat die Mehrheit der Justizkommission des Walliser Grossen Rates (JUKO) die vollständige Ungültigkeit der Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» beantragt.
Mit dieser Volksinitiative wird gefordert, dass der Staat Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes erlässt, was unter dem Gesichtspunkt des Günstigkeitsprinzips mit dem Bundesrecht vereinbar ist.
Die absolut formulierten Verbote zur Einfuhr und Freilassung seien hingegen nicht mit dem Bundesrecht vereinbar, schreibt die JUKO in einem Communiqué vom Freitag. Im Rahmen ihrer Anhörung durch die JUKO habe eine Delegation des Initiativkomitees erklärt, dass sie eine teilweise Änderung des Textes nicht akzeptieren würde.
Folglich werde die JUKO dem Grossen Rat anlässlich der Septembersession 2018 vorschlagen, die Volksinitiative für vollständig ungültig zu erklären.
Initiativ-Komitee blick September-Session gelassen entgegen
Das Initiativ-Komitee weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass man ein unabhängiges Rechtsgutachten zum Initiativtext und der Stellungnahmen des Bundesamtes für Justiz habe erstellen lassen. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rainer Schumacher komme zu Schluss, dass beim Initiativ-Text keine Unvereinbarkeiten mit Bundesrecht erkennbar seien. Diese Initiative sei weder ganz noch teilweise bundesrechtswidrig und als vollumfänglich als gültig zu erklären und dem Walliser Volk zu unterbreiten.
Es liege nun am Parlament des Kantons Wallis, so das Komitee, ob in Gemässheit mit Art. 100 der Kantonsverfassung die Gültigkeit gemäss JUKO-Empfehlung abgelehnt werde oder nicht. Die von der JUKO vorgeschlagene Abänderung des Initiativtextes könne im jetzigen Stadium der Gültigkeitsprüfung nicht angepasst werden, weil es sich um eine Verfassungsänderung mit vorformuliertem Text handle. Die im Artikel 102 der Kantonsverfassung vorgesehene Erarbeitung eines Gegenvorschlags bleibe aber auf jeden Fall vorbehalten.
Man blicke der Debatte in der September-Session deshalb gelassen entgegen.
zen/pd/map
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