Grossraubtiere | Hängige Beschwerden zur Abschuss-Bewilligung

Landet der Augstbord-Wolf vor Bundesgericht?

Entwischt. Die Abschuss-Bewilligung für einen Wolf im Augstbord/Turtmanntal könnte schon bald die Gerichte beschäftigen.
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Entwischt. Die Abschuss-Bewilligung für einen Wolf im Augstbord/Turtmanntal könnte schon bald die Gerichte beschäftigen.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 16.10.15 1
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Die Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbord-Region ist bekanntlich folgenlos verfallen. Dennoch muss sich die Walliser Regierung zu zwei Beschwerden äussern, die damals gegen die Verfügung eingegangen sind.

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Die Abschuss-Bewilligung für einen Wolf in der Augstbord-Region ist von Staatsrat Jacques Melly am 4. September erteilt worden. Sie galt 60 Tage oder solange es auf der betroffenen Alp noch Schafe hat. Diese wurden am 4. Oktober ins Tal geholt, womit der Abschuss vom Tisch ist.

Gegen die Bewilligung hatten unabhängig voneinander erst die Umweltverbände Pro Natura/WWF und in der Folge das Bundesamt für Umwelt (BAFU) noch vor dem Verfall der Abschussbewilligung bei der Walliser Regierung als erster Beschwerdeinstanz eingesprochen.

Nicht mehr dringlich

«Weil der Abschuss nicht mehr vollziehbar ist, ist der Rekursentscheid nicht mehr dringend», erklärt Staatskanzler Philipp Spörri am Donnerstag auf Anfrage. «Zumal es nicht mehr um einen Abschuss, sondern um eine juristische Regelung des Falles geht, wird der Staatsrat den Entscheid zu den beiden Bescherden erst im November fällen», so Spörri. «Mit diesem Vorgehen sind nach Rücksprache die Beschwerdeführer einverstanden.»

Soll der Staatsrat überhaupt noch auf die Beschwerden eintreten, nachdem das Verfügungs-Objekt weggefallen ist und die Beschwerde gegenstandslos ist? «Es ist ein Fall, der sich wiederholen kann. Folglich könnte der Kanton die rechtliche Problematik um die Fragen des Herdenschutzes und der Definition des Rudels behandeln und durch Gerichtsinstanzen prüfen lassen.» Das könnte auch aufzeigen, welchen rechtlichen Charakter die Weisungen des Bundesamtes für Umwelt in Bezug auf den Herdenschutz haben.

Gerichte könnten Klarheit schaffen

Damit könnte der schwammige Begriff «zumutbarer Herdenschutz» von Gerichten konkret definiert werden. Dessen unterschiedliche Interpretation durch den Kanton und das BAFU gab in den vergangenen Jahren oftmals zu Diskussionen Anlass. So etwa im Fall eines massiven Wolfsangriffes in Münster im Jahr 2012 und zwei Jahre später nach Rissen in der Augstbord-Region. In beiden Fällen verweigerte das BAFU die Abschussbewillgung mit dem Argument des mangelhaften Herdenschutzes, während der Kanton sich auf den Standpunkt stellte, dass in Anbetracht der grossen Schäden an Nutztieren ein Abschuss vertretbar sei.

Blitzen das BAFU und WWF/Pro Natura mit ihren Beschwerden bei der Walliser Regierung ab, können die Beschwerdeführer in nächster Instanz ans Kantonsgericht und letztlich an Bundesgericht gelangen. Somit hätte das oberste Schweizer Gericht das letzte Wort, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, um einen Wolf zum Abschuss frei zu geben. Es ist davon auszugehehen, dass Pro Natura und WWF nötigenfalls den Gang vors Bundesgericht nicht scheuen, um ein Urteil in einen Präzendenzfall zu erwirken, dessen Entscheid zum Massstab für zukünftige Abschussverfügungen zu Wölfen mit ähnlicher Fallgeschichte würde...

zen
16. Oktober 2015, 07:00
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Kommentare

  • karl - vor 10 Jahre ↑1↓2

    Schafe sind eine grössere Plage als ein paar harmlose Wölfe.

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