Politik | Wiedererwägungsgesuche nach Wahlbetrug
Justizkommission spricht sich gegen Neuauszählung aus
Infolge des Wahlbetrugs vom März 2017 wurde die Justizkommission mit der Prüfung von zwei Wiedererwägungsgesuchen beauftragt. Nun empfiehlt die Kommission, nicht auf die beiden Gesuche einzutreten.
Wie die Justizkommission mitteilt, sei in beiden Fällen ein Wiedererwägungsgesuch nur zulässig, «wenn neue Tatsachen bekannt werden oder sich die Umstände wesentlich geändert haben». Allerdings hätten die Urheber der beiden Gesuche bereits vor deren Einreichung von den Unregelmässigkeiten im Wahlkreis Brig im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom März 2017 gewusst. Weiter hält die Justizkommission fest: «Sie wussten auch, dass diese Unregelmässigkeiten die Sitzverteilung infrage stellen konnten. Die Beschwerdefrist wurde also nicht eingehalten.»
Die Justizkommission weist auch darauf hin, dass die von den Gesuchstellern geforderte Neuauszählung der Stimmen auf keinen Fall erlauben würde, das Wahlergebnis in den drei betroffenen Gemeinden nachträglich zu eruieren.
Die Justizkommission wurde mit der Prüfung der Wiedererwägungsgesuche beauftragt, die im Juni 2017 vom Fraktionspräsidenten der CSPO sowie im Juni 2018 von RA Daniel Bellwald und seinen Mandanten eingereicht worden sind.
Der Bericht der Justizkommission wird in der kommenden Novembersession behandelt. Der Grosse Rat wird in diesem Rahmen über den Antrag der Justizkommission auf Nichteintreten auf die beiden Wiedererwägungsgesuche befinden müssen. Sollte der Grosse Rat dem Antrag der Justizkommission nicht folgen, würde das Dossier zur weiteren Bearbeitung an die Justizkommission zurückgewiesen.
pd/msu
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar