Vermisste Personen

Wenn Menschen im Wallis verschwinden

Auf der Internetseite der Walliser Kantonspolizei sind Vermisstmeldungen einsehbar.
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Auf der Internetseite der Walliser Kantonspolizei sind Vermisstmeldungen einsehbar.
Foto: Screenshot Homepage Kantonspolizei Wallis

Quelle: 1815.ch 23.10.13 0
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Bei der Kantonspolizei Wallis gehen jährlich bis zu 40 Vermisstanzeigen ein. Viele der als vermisst gemeldeten Personen können aufgrund der polizeilichen Ermittlungen rasch gefunden werden, von anderen fehlt seit Jahrzehnten jede Spur.

Ein Blick auf die Internetseite der Walliser Kantonspolizei offenbart: Im Wallis wird mittels Anzeigen nach mehr als einem Dutzend Personen gesucht, deren Verbleib im Dunkeln liegt oder deren Spur sich im Wallis verliert.

Vermisste Personen im Wallis

So ist etwa das Schicksal einer jungen Frau aus Tokio, die während einer Europareise im September 2000 nach Zermatt gelangte bis heute ungewiss. Gemäss Markus Rieder, Sprecher der Kantonspolizei Wallis wurde die japanische Staatsangehörige letztmalig in einem Geschäft im Ort gesehen. Man vermutet einen Unfall in den Bergen. Ein Nachweis, der diesen Verdacht bestätigt, konnte aber bisher nicht gefunden werden. Die Frau gilt weiterhin als vermisst.

Älteste Vermisstmeldung von vor über zwanzig Jahren

Der älteste einsehbare Eintrag auf der Homepage der Behörden ist auf das Jahr 1985 datiert. Zu dieser Zeit verschwand in Saxon die damals fünfjährige Sarah Oberson spurlos. Auf der Webseite der Kantonspolizei ist ihr Konterfei noch heute aufgeführt. Ein Fall, der schweizweit für Aufsehen sorgte und der «niemals zu den Akten gelegt wird» wie die Sarah Oberson-Stiftung auf ihrer Internetseite vermerkt.

Archiv reicht bis ins Jahr 1925

Polizeisprecher Markus Rieder bestätigt: «Solange der Verbleib einer Person nicht geklärt ist, wird der Fall nicht ad acta gelegt.» Das Archiv ungeklärter Vermisstenfälle im Wallis reicht demnach bis ins Jahr 1925 zurück. Ergeben sich in einem Fall neue Erkenntnisse oder gehen neue Hinweise ein, wird das Dossier nachgeführt, die Behörden werden wieder aktiv.

Wenn Personen verschwinden

«Grundsätzlich gelten Personen als vermisst, die aus ihrem gewohnten Lebensbereich verschwunden sind, wenn Motiv oder Umstände ihres Verschwindens unklar sind, die Möglichkeiten eines Unfalls oder eines Verbrechens nicht ausgeschlossen werden können oder Selbstmordgefahr angenommen werden muss», so Markus Rieder.

Abklärungen bestimmen Mitteleinsatz

Entsprechend dieser Definition nimmt die Polizei die Fahndung nach einer vermisst gemeldeten Person auf. «In einem ersten Schritt werden sowohl die Umstände des Verschwindens und der letzte Aufenthaltsort abgeklärt, das persönliche Umfeld durchleuchtet als auch die Biografie rekonstruiert», erklärt Rieder. Die daraus gewonnen Schlüsse, sowie die Kriterien, ob es sich beim Vermissten um eine minder- oder volljährige Person handelt und ob Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, sind schliesslich mitbestimmend, welche Massnahmen ergriffen und welche Mittel für die Suchaktion eingesetzt werden.

Zusammenarbeit mit Angehörigen

Ein Prozess gerät in Gang, der von den Involvierten laufend analysiert und angepasst wird. Dabei sei auch die Zusammenarbeit mit den Angehörigen bedeutend, erklärt Rieder. «Ziel jeder Suchaktion ist schliesslich, der oder die Vermisste möglichst schnell aufzufinden.»

Gang an die Öffentlichkeit

Längst nicht alle Vermisstmeldungen, die bei der Walliser Polizei eingehen, gelangen über die Presse an die Öffentlichkeit. Aber warum verzichtet man zuweilen auf die Mithilfe aus der Bevölkerung? «Die Öffentlichkeitsfahndung ist nicht immer zielführend», sagt Rieder dazu. Je nach Sachlage und Ermittlungsstand könne sich ein Aufruf in den Medien auch kontraproduktiv auswirken oder mit bereits eingeleiteten Massnahmen konkurrenzieren. Und weil einer Publikation eine grosse Aufmerksamkeit gewiss sei, müsse den besorgten Angehörigen die Wirkung einer Anzeige im Vorfeld deutlich gemacht werden.

Netz vergisst nicht

«Sobald eine Meldung an die Öffentlichkeit gelangt, können wir auf deren Verbreitung, etwa über die sozialen Medien, keinen Einfluss mehr nehmen.» Ein Problem dabei: Das Netz vergisst nicht. Die Meldung wird quasi unwiderruflich, auch wenn sich ein Fall längst geklärt hat. Überdies informiert die Polizei in der Regel auch den allfälligen Tod des Vermissten über die verschiedenen Kanäle. Im Wallis, «wo jeder jeden kennt», kann das für die Hinterbliebenen unangenehm sein.

Dienst in der Fremdenlegion

Manchmal sind Vermisste Opfer eines Verbrechens oder werden als Opfer von Unfällen identifiziert. Manchmal aber tauchen Menschen einfach ab und wollen nicht gefunden werden. Polizeisprecher Rieder erinnert sich an einen Fall, der sich im Unterwallis ereignete. «Während Jahren galt dort ein alleinstehender Mann als vermisst, dessen Angehörige das Verschwinden bei der Polizei meldeten. Nach einigen Jahren kehrte der Mann zurück. Er gab an, in der Fremdenlegion gedient zu haben.» Gewissheit für die Angehörigen, ein glücklicher Ausgang. Das gilt leider nicht in allen Fällen.

23. Oktober 2013, 07:00
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