Prozess | Update: Beschuldigter erstmals in Untersuchungshaft
Wegen Sexualdelikten angeklagter Lehrer streitet Taten teilweise ab
Erstmals seit Beginn des Verfahrens wird der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Dies teilten die Richter am späten Montagnachmittag mit. Das Urteil gegen den ehemaligen Lehrer wird morgen Dienstag eröffnet.
Um 8:30 Uhr am Montagmorgen wurde der Prozess gegen den ehemaligen Lehrer aus dem Mittelwallis - der aus platztechnischen Gründen vom Bezirksgericht Siders ins Kantonsgericht in Sitten verlegt worden war - eröffnet. Abermals war der Beschuldigte nicht anwesend. Sein Verteidiger Olivier Couchepin begründete die Abwesenheit mit der schlechten psychischen Verfassung seines Mandanten und legte einen Brief des Beschuldigten sowie eine Erklärung dessen behandelnden Arztes vor. Couchepin verlangte eine Verschiebung des Prozesses auf spätestens Ende September dieses Jahres.
Die Anwälte der Opfer waren mit dieser Begründung nicht einverstanden - nicht zuletzt, weil der Beschuldigte auf eigenen Wunsch hospitalisiert wurde, wie sich aus der Erklärung des behandelnden Arztes herausstellte - und verlangten die Durchführung des Prozesses, sei es durch Zwangsvorführung des Beschuldigten oder notfalls in dessen Abwesenheit. Um 11.15 Uhr wurde der Strafprozess unter Anwesenheit des von der Polizei vorgeführten Beschuldigten schliesslich aufgenommen.
Er schaffe es nicht, die Fragen zu beantworten, sagte der Angeklagte auf die Frage des Richters. Der Richter war jedoch der Ansicht, dass der Beschuldigte nicht antworten wolle.
«Männliche Schwächen»
In der Verhandlung stritt der Angeklagte einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten ab. «Er sieht sich als Opfer und verharmlost seine Taten, die er als Ergebnis männlicher Schwächen betrachtet», sagte der Staatsanwalt. Nach Einschätzung des Anklägers hat der Lehrer «seine Schülerinnen menschlich gebrochen».
Die Verteidiger der sechs Opfer sagten, ihre Mandantinnen seien von ihrem Lehrer, der sie eigentlich hätte beschützen sollen, verraten und beschmutzt worden. Die Geschichten aller Opfer seien «identisch und glaubwürdig».
Beim Duschen beobachtet
Die Taten des ehemaligen Lehrers fanden gemäss Anklageschrift zwischen August 2011 und November 2013 statt. Demnach führte der Lehrer in der Schule pädagogische Experimente zum Thema Erwachen der Sinne durch. Unter anderem befahl der heute 48-Jährige seinen Schülerinnen, nach dem Sportunterricht blind zu duschen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestand der Angeklagte, dass er die Mädchen ohne ihr Wissen beobachtet hat.
Gemäss Anklageschrift habe der Angeklagte zudem sensorische Workshops veranstaltet, in denen er Schülerinnen unter dem Vorwand eines «Früchte-Blindtests», in welchem sie mit verbundenen Augen einzelne Früchte ausschliesslich mit dem Mund anhand von Textur und Geschmack erraten sollten, zu sexuellen Handlungen getrieben.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Haftstrafe von 40 Monaten unbedingt, eine ambulante Behandlung der psychischen Störungen sowie ein Berufsausübungsverbot. Die Opfer sind heute 17 bis 19 Jahre alt, sie waren zur Tatzeit minderjährig.
Kurz vor 17 Uhr kommunizierte das dreiköpfige Richtergremium seinen Entscheid: Der Beschuldigte wird ab sofort wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen – erstmals seit Eröffnung des Verfahrens. Das Urteil wird am Dienstagnachmittag eröffnet.
awo / sda
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