Wasserzins | Bundesgericht hat Entscheide des Kantonsgericht aufgehoben
Walliser Gemeinden können klagen
Im Streit um Wasserzins können sechs Walliser Gemeinden mit einer Klage gegen den Kanton und die SBB für eine höhere Abgeltung kämpfen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Kantonsgericht zu Unrecht teilweise nicht auf die Klagen eintrat.
Im Dezember 2012 stellten die SBB den Walliser Gemeinden Finhaut, Martigny, Martigny-Come, Salvan, Trient und Vernayaz Gebühren in der Höhe von total 4,8 Millionen Franken für die an sie erteilte Konzession zur Wassernutzung in Aussicht.
Noch im selben Monat teilten die SBB den Gemeinden mit, dass sie den Betrag um 60 Prozent auf 2,9 Millionen Franken kürzen müssten, weil sie dem Kanton eine Spezialsteuer für die Nutzung von Wasserkraft schuldeten.
Daraufhin reichten die Gemeinden beim Kantonsgericht Klagen gegen die SBB und den Kanton ein. Sie verlangten von den SBB einen Wasserzins von total 2,4 Millionen Franken. Bezüglich dem Kanton verlangten sie vom Gericht die Feststellung, dass dieser nicht berechtigt sei, von den SBB die Spezialsteuer zu verlangen.
Auch legten die Gemeinden eine Beschwerde gegen die Steuerverfügungen des Kantons an die SBB für die Jahre 2010 bis 2012 ein. Als letzte kantonale Instanz trat das Kantonsgericht nicht auf die Begehren der Gemeinden ein.
Das Bundesgericht hat die entsprechenden Entscheide des Kantonsgericht aufgehoben, ausser jenen bezüglich der konkreten Steuerverfügungen. Ansonsten kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Gemeinden berechtigt sind, gegen die SBB und den Kanton vorzugehen.
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