Energie | Energiekommission des Nationalrates (Urek) hat Gesetzesvorlage mit 16 zu 2 zugestimmt
Wasserzins soll auf heutigem Niveau bleiben
Der Wasserzins, den Kraftwerke für die Nutzung des Wassers bezahlen, soll vorerst nicht gesenkt werden. Nach dem Ständerat will auch die Nationalratskommission beim heutigen Wasserzinsmaximum bleiben.
Mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Energiekommission des Nationalrates (Urek) einer entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Eine Minderheit beantragte eine Senkung des Wasserzinsmaximums, um die Wasserkraftwerksbetreiber zu entlasten.
Anders als der Ständerat lehnt es die Nationalratskommission ab, im Gesetz Rahmenbedingungen für ein zukünftiges, flexibles Wasserzinsmodell festzuhalten.
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Heute liegt dieses bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Vier Kantone haben einen tieferen Betrag beschlossen.
Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019. Der Bundesrat wollte ursprünglich ab 2023 ein neues Modell einführen: Das Wasserzinsmaximum sollte aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil bestehen. Für die Jahre 2020 bis 2022 schlug er vor, das Maximum auf 80 Franken zu senken. In der Vernehmlassung erwies sich eine Senkung aber nicht als mehrheitsfähig.
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der ursprünglich vorgeschlagenen Senkung auf 80 Franken wären die Einnahmen auf 400 Millionen Franken gesunken.
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