Coronavirus | Bauwirtschaft darf unter Einhaltung diverser Schutzmassnahmen weiterhin arbeiten

Waschstation für jede Baustelle

<b>Grünes Licht.</b> Der Betrieb auf den Walliser Baustellen läuft
vorerst weiter.
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Grünes Licht. Der Betrieb auf den Walliser Baustellen läuft
vorerst weiter.
Foto: mengis media/Andrea Soltermann

<b>Vorsichtig.</b> Die Bauarbeiter sind angewiesen, die provisorischen Waschstationen mit ihren Desinfektionsmitteln regelmässig zu nutzen.
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Vorsichtig. Die Bauarbeiter sind angewiesen, die provisorischen Waschstationen mit ihren Desinfektionsmitteln regelmässig zu nutzen.
Foto: mengis media/Andrea Soltermann

Quelle: 1815.ch 20.03.20 0
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Wallis | Die Baustellen bleiben geöffnet. Der Hygiene wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Um die Vorschriften der Behörden einzuhalten, scheut man keinen Mehraufwand.

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  • Coronavirus

Wer darf noch arbeiten? Wer muss teils oder ganz schliessen? Die für den Kampf gegen das Coronavirus erlassenen Massnahmen sorgten zu Beginn der Woche für grosse Unsicherheit. Mit der Zeit zeichnet sich aber ein klareres Bild. Dies gilt auch für die Bauwirtschaft. Denn die Unternehmen dürfen ihre Baustellen weiterhin betreiben. Voraussetzung dafür ist jedoch die strikte Einhaltung diverser Vorsichts- und Schutzmassnahmen.

Was das bedeutet, weiss Benno Imboden. Der Sicherheits- und Umweltdelegierte der Ulrich Imboden AG sagt: «Der Aufwand ist gross. Aber es gibt keine Alternative.»

«Machen alles, was möglich ist»

Die Visper Bauunternehmung unterhält derzeit gleich mehrere Grossbaustellen. Jede davon verfügt inzwischen über eine eigene Waschstation, über fliessend Wasser, über Desinfektionsmittel sowie genügend Papierhandtücher. «Wir machen alles, was möglich ist, um die behördlichen Vorschriften einzuhalten», betont Imboden. Man habe die Mitarbeiter schon früh auf die Hygienemass­nahmen aufmerksam gemacht und aufgezeigt, wie man sich gründlich die Hände waschen sollte. «Täglich reinigen und desinfizieren wir auch Gemeinschaftsflächen wie Türgriffe, Aufenthaltsräume, Container oder WC-Anlagen», ergänzt ­Imboden. Die Beschaffung der Desinfektionsmittel bezeichnet der Sicherheitschef rückblickend als schwieriges Unterfangen. Schliesslich musste das Unternehmen auch das Per­sonal in der Administration, Chauffeure und Maschinisten mit genügend Desinfektionsmittel ausstatten. «Die Desinfektionsmittel auf den Baustellen nehmen wir am Abend jeweils wieder zurück in unseren Werkhof», erklärt Imboden. Die Absicht ist klar: Langfinger sollen aus der Initiative des Unternehmens keinen Profit schlagen können.

Als weitere Massnahme gilt für die Angestellten auf der Baustelle, wo möglich Distanz zueinander einzuhalten. Imboden weiter: «Lässt es das Wetter zu, halten wir die Pausen zudem im Freien ab.» Sei die Verpflegung im Container unumgänglich, müsse ‹gestaffelt› pausiert werden.

Kostenlose Wohnungen für Italiener

Via Facebook hat sich auch ­Geschäftsleiter Olivier Imboden über den firmeneigenen Umgang mit der Coronavirus-Krise geäussert. So schrieb er etwa: «Den Grenzgängern wurden kostenlos Wohnungen und Zimmer zur Verfügung gestellt, damit eine Rückreise nach Italien verhindert wird. Alle Ita­liener mussten sechs Tage vor ihrem Arbeitsbeginn ins Wallis reisen. Nur ohne Symptome wurde ihnen der Zugang zur Baustelle gewährt.» Es sei zen­tral, dass die Bauwirtschaft weiterarbeite, so Imboden. «Denn Gott behüte uns davor, dass die ganze Bauwirtschaft auch Kurzarbeit verlangt!»

Dachverband spricht Warnung aus

Klare Worte findet auch «bauenwallis», der Dachverband der kantonalen Bauwirtschaft. In einer Mitteilung weist er die ­Betriebe nochmals auf die penible Einhaltung der Mass­nahmen hin. Und: Kein Unternehmen dürfe auf eigene Ini­tiative seine Arbeit auf einer Baustelle aussetzen oder aufschieben. Denn damit würde es eine Verzögerung für die ­übrigen auf der Baustelle aktiven Berufsverbände verschulden und wäre gegenüber dem Bauherrn haftbar. Laut «bauenwallis» müsste das Unternehmen in diesem Fall auch die Verantwortung für die Bezahlung der Löhne der Arbeit­nehmer tragen und hätte bei einer Kurzarbeit keinen garantierten Anspruch auf allfällige Entschädigungen.

Der Dachverband befindet sich gemäss eigenen Angaben in ständigem Kontakt mit den Behörden. So will man auch die Problematik, dass Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag derzeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben, nochmals auf Bundesebene diskutieren.

Matthias Summermatter
20. März 2020, 19:00
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