Fall Buttet | Bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei
Walliser Staatsanwaltschaft sucht Informationsleck im Fall Buttet
![Die Walliser CVP zeigt sich nach den Enthüllungen um Yannick Buttet «schockiert».](/site/assets/files/0/76/01/46/313/20171130111251296.650x0n.jpg)
Die Walliser CVP zeigt sich nach den Enthüllungen um Yannick Buttet «schockiert».
Foto: Keystone
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat wegen den Enthüllungen um den CVP-Nationalrat Yannick Buttet eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Der Schritt erfolgte nach dem Artikel der Zeitung «Le Temps» vom Donnerstag.
«Wir haben ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet, nachdem wir den Artikel gelesen haben», sagte der stellvertretende Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis, Jean-Pierre Greter, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «St. Galler Tagblatt». Zum Stand des Verfahrens wurden keine näheren Angaben gemacht. Nach Ansicht der Untersuchungsbehörde gelangten die Informationen zur Klage gegen Buttet durch ein Leck bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei an die Medien.
Die Westschweizer Zeitung «Le Temps» hatte am Donnerstag enthüllt, dass gegen den Walliser CVP-Nationalrat Buttet eine Klage wegen Stalkings eingereicht wurde. Die Klage geht auf einen Polizeieinsatz in der Nacht auf den 19. November in Siders zurück. In dieser Nacht soll der Nationalrat und Präsident der Gemeinde Collombey-Muraz so lange beim Haus seiner ehemaligen Geliebten geklingelt haben, bis die Frau die Polizei rief. Am Donnerstag wurde Buttet auf eigenen Antrag als Vize-Präsident der CVP Schweiz suspendiert.
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