Gesundheitswesen | Bemängelt wird ein zu tief angesetzter Taxpunktwert
Walliser Ärzteschaft zieht ebenfalls vor Gericht
Nachdem sich die Walliser Spitäler und Ärzteschaft mit den Versicherern nicht auf einen neuen Taxpunktwert einigen konnten, hat der Staatsrat diesen im letzten Dezember bei 84 Rappen für die freischaffenden Ärzte bzw. bei 89 Rappen für die Spitäler und Kliniken festgelegt. Diesen aus ihrer Sicht unfairen Entscheid ficht die Walliser Ärztegesellschaft VSÄG nun vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Zuvor hatten dies bereits die Versicherer getan.
Im Dezember 2018 habe der Walliser Staatsrat einen ambulanten TARMED-Taxpunktwert festgelegt, der nicht den Forderungen der VSÄG entspreche, schreibt Präsidentin Monique Lehky Hagen in einer Pressemitteilung. Dennoch habe die VSÄG den verschiedenen Walliser Versicherern vorgeschlagen, eine gemeinsame Absichtserklärung zu unterzeichnen, um den Entscheid des Walliser Staatsrates im Interesse der Walliser Bevölkerung gütlich umzusetzen.
Dadurch wäre es möglich gewesen, die Einleitung von Gerichtsverfahren zu vermeiden, die kostspielig und nicht konstruktiv seien und darüber hinaus die Erneuerung der ambulanten Versorgung im Wallis gefährden. Leider hätten die Versicherer die Unterzeichnung dieser Vereinbarung abgelehnt – und sind stattdessen vors Bundesverwaltungsgericht gezogen, um den Taxpunkt-Entscheid des Staatsrates anzufechten. Somit sei man gezwungen gewesen, beim Bundesverwaltungsgericht ebenfalls Berufung einzulegen, um ein qualitativ hochwertiges, selbsttragendes ambulantes Gesundheitssystem im Wallis zu verteidigen.
Es sei schockierend, festzustellen, dass die Versicherer den Dialog und die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen ablehnen würden, was eindeutig im Widerspruch zu den Interessen der Versicherten und Walliser Patienten stehe. Zudem müssten diese die damit verbundenen Kosten über ihre Prämien und Steuern berappen. Die Versicherer, so Lehky Hagen, wollten den historisch zu niedrig angesetzten Taxpunktwert im Wallis auf ungerechtfertigte Weise auf dem tiefsten Niveau der Schweiz blockieren. Damit würden sie bewusst eine qualitativ hochstehende Erneuerung der nicht-spitalambulanten, freischaffenden (Haus-)Ärzteschaft im Wallis gefährden. Ebenfalls stehe nun die nachhaltige Finanzierbarkeit des HANOW (Hausarzt-Notfall Oberwallis) auf dem Spiel.
Die VSÄG habe sich deshalb gezwungen gesehen, sich an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Gleichzeitig rufe man die Versicherer abermals auf, sich an den Verhandlungstisch zu begeben, wozu bislang aber einzig die CSS bereit sei.
pd / pac
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