Waldbrandgefahr | Kanton mahnt zur Vorsicht
Wallis: Vorerst kein generelles Feuerverbot am Nationalfeiertag
Die Waldbrandgefahr im Wallis hat sich aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen entschärft. So gibt es für die 1.-August-Feierlichkeiten vorerst kein generelles Feuerverbot.
Die Niederschläge übers Wochenende haben die Brandgefahr auf dem Kantonsgebiet vorübergehend entschärft. Die Waldbrandgefahr ist jedoch lokal nach wie vor erheblich, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft.
Für die 1.-August-Feierlichkeiten gibt es vorerst kein generelles Feuerverbot, wie der Kanton in einer Mitteilung festhält. Feuerwerkskörper müssen jedoch mehr als 100 Meter von einen Gefahrenbereich - Wälder - gezündet werden. Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für die Durchführung dieser oder anderer restriktiverer Massnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsgrundlagen verantwortlich.
Der Kanton erinnert auch daran, dass gemäss geltendem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann, verboten ist. In Wäldern oder in ihrer Nähe dürfen Feuer nur in ausgewiesenen Gebieten oder an anderen eindeutig sicheren Orten - beispielsweise offizielle Grill- und Campingplätze - entfacht werden. Diese Vorsichtsmassnahme gilt auch für Lagerfeuer sowie für das Abfeuern von Pyrotechnik. In allen Fällen muss jedes Feuer bis zum Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden.
Weiter hält der Kanton fest, dass jeder, der einen Brand bemerkt, unverzüglich die kantonale Alarmzentrale unter der Nummer 118 benachrichtigen muss.
wh
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar