Wahlen | Wahlen im Walliser sollen sicherer werden
Etiketten für die briefliche Stimmabgabe
Um zukünftig Wahlfälschungen im Kanton Wallis zu verhindern, soll bei brieflicher Stimmabgabe neben der Unterschrift auf der Stimmkarte eine Etikette angebracht werden, die jedem Stimm- und Wahlberechtigten zu Beginn einer Legislaturperiode ausgehändigt zugestellt wird.
Zu Beginn jeder Legislaturperiode erhält jeder Wähler von seiner Gemeinde einen Satz selbstklebender Etiketten (mit Vor- und Nachnamen des Bürgers, dem Wappen und dem Namen der Gemeinde). Im Falle einer brieflichen Stimmabgabe bringt der Bürger auf seinem Rücksendungsblatt in dem dafür vorgesehenen Feld ein Etikett an. Es handelt sich dabei um eine zuverlässige, einfach umsetzbare und wenig kostenintensive Massnahme für die Gemeinden.
Hingegen wird dadurch die Dauer der Teilauszählung verlängert. Diesbezüglich müssen die Bestimmungen angepasst werden, um den Gemeinden den nötigen Spielraum zu gewähren. Ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) und die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe (VbStA) wird dem Staatsrat und anschliessend dem Grossen Rat unterbreitet werden.
Die Massnahme sollte ab 2020 in Kraft treten. Der Kanton Wallis wäre einer der wenigen Kantone, die zusätzlich zur Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt eine weitere Identifikationsmassnahme für die briefliche Stimmabgabe einführen würde.
pd / zen
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