Politik | Wahlbetrug anlässlich der Grossratswahlen vom März 2017
Büro des Grossen Rates will Rechtsgutachten
«Kann der Grosse Rat eine Neuauszählung anordnen und ist diese technisch überhaupt möglich?» Diese und weitere rechtliche Fragen wirft nun das Büro des Grossen Rates auf. Ein Rechtsgutachten soll bis anfangs April Klarheit schaffen.
Dem Grossen Rat liegen bekanntlich zwei Gesuche vor, seinen Validierungsbeschluss in Bezug auf die Grossratswahlen im Wahlkreis Brig vom 27. März 2017 in Wiedererwägung zu ziehen. Am 16. November 2018 hat das Walliser Parlement den Vorschlag der Justizkommission, auf diese Gesuche nicht einzutreten, abgelehnt und das Dossier an die Kommission zurückgewiesen.
Wie die Justizkommission letzte Woche bekanntgab, hält sie nach weiteren Abklärungen an ihrer rechtlichen Beurteilung fest. Das Büro des Grossen Rates hat aus diesem Grunde das Dossier an sich zurückgezogen.
Wie der Kanton nun in einer Mitteilung schreibt, sehe sich das Büro des Grossen Rates einerseits an den Entscheid des Grossen Rates vom letzten Herbst gebunden und stelle andererseits fest, dass die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht viele offene Fragen stellte. Und der Kanton nennt auch gleich Beispiele: «Handelt es sich bei den Eingaben um Revisions- oder Wiedererwägungsgesuche mit unterschiedlichen Voraussetzungen? Kann der Grosse Rat eine Neuauszählung anordnen und ist diese technisch überhaupt möglich? Kann er eine neue Wahl anordnen und sind die Voraussetzung dazu im vorliegenden Fall erfüllt?»
Das Büro habe nun an seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch entschieden, Professor Dr. Markus Müller vom Institut für öffentliches Recht der Universität Bern und Dr. Ueli Friederich vom Rechtsanwaltsbüro Recht & Governance in Bern mit einem umfassenden Rechtsgutachten zu beauftragen.
Die ersten Resultate werden laut Mitteilung anfangs April 2019 erwartet.
pd/msu
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