Wahlbetrug | Briefliche Stimmabgabe steht im Fokus
Staatsrat ordnet Untersuchung in Visp, Brig und Naters an
Im Nachgang zu den Wahlbetrugsfällen in den Gemeinden Brig, Naters und Visp soll nun ebendort im Rahmen einer vom Staatsrat angeordneten administrativen Untersuchung geprüft werden, ob die kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte eingehalten wurden. Bei der Aufarbeitung steht insbesondere die briefliche Stimmabgabe im Fokus.
Mit der Anordung einer administrativen Untersuchung will man sicherstellen, so heisst es in einer Mitteilung des Kantons, dass die vom Wahlbetrug betroffenen Gemeinden die wahlrechtlichen Bestimmungen korrekt angewendet haben. Insbesondere das Verfahren bei der brieflichen Stimmabgabe soll untersucht werden.
Dazu wurde ein Fragebogen validiert, in dem es um die briefliche Stimmabgabe und die Teilauszählung geht. Dieser ist den Gemeinden Naters, Brig und Visp vorgelegt worden. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird der Staatsrat schliesslich allfällige nötige Massnahmen ergreifen.
Neben diesem administrativen Teil will der Staatsrat in Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden Lösungen prüfen, durch die die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe erhöht werden kann. Dabei soll eine einfache, pragmatische und effiziente Lösung angestrebt werden.
pd / pan
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