Justiz | Keine Berufung eingereicht
Wahlbetrüger akzeptiert Urteil
Der Oberwalliser, der am 7. September 2018 vom Bezirksgericht Brig wegen Wahlbetrugs verurteilt wurde, akzeptiert das Urteil. Damit wird es rechtskräftig.
Am Dienstag ist die 20-tägige Frist, um gegen das Urteil vom 7. September die Berufungserklärung einzureichen, abgelaufen. «Mein Mandant verzichtet auf die Anfechtung des Urteils vor Kantonsgericht», erklärt dessen Verteidiger Marc Truffer auf Anfrage des «Walliser Boten» am Mittwoch.
Der Mann ist zu zwölf Monaten Gefängnis mit drei Jahren Bewährung verurteilt worden. Der Richter folgte damit nicht ganz den Forderungen des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Strafe von 15 Monaten bedingt verlangt.
Der Oberwalliser wurde für schuldig befunden, im Vorfeld der kantonalen Wahlen im März 2017 in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht zu haben. Er habe aber nicht versucht, Wähler zu beeinflussen, befand das Gericht.
Der heute 31-jährige Mann aus dem Oberwallis war zum Zeitpunkt des Wahlbetrugs Mitglied der SVP.
zen
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