Landwirtschaft | Eringerkühe ohne Freilauf im Winter
Waadtländer Eringerhalter Perroud vor Gericht
Dürfen Eringerkühe den ganzen Winter über im Stall bleiben? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Gerichte bis hin zur obersten Instanz. Angestossen hat sie der Waadtländer Metzger und Eringerhalter Patrick Perroud, der im Wallis kein Unbekannter ist.
Perroud kaufte «Frégate», die sich am nationalen Stechfest in Aproz 2014 und 2015 gleich zweimal als «Reine des Reines» durchsetzten konnte. Der Züchter aus d’Oulens-sous-Echallens legte Rekurs gegen einen Entscheid des Waadtländer Veterinäramtes ein.
Dieses hatte ihn verzeigt, weil er seine Eringerkühe im Winter nicht ins Freie liess. Das Waadtländer Kantonsgericht wiederum gab Perroud recht. Das Veterinäramt habe das Gesetz, wonach Kühe auch im Winter ins Freie müssten zu strikt und ohne Rücksicht auf die «Besonderheiten der Eringerrasse» angewendet.
Doch der Fall geht nun noch weiter, wie der «Nouvelliste» schreibt. Im Hinblick auf die Haltung der Eringerkühe sei das Bundesgesetz nicht klar genug, bemängelt das Waadtländer Kantonsgericht. Der Entscheid des Bundesgerichts, ob Eringerkühe im Winter im Stall bleiben dürfen oder rausmüssen, dürfte auch die Züchter im Wallis interessieren.
WB
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