Bauen | Arbeiten zur Korrektur der Folgen vergangener Unregelmässigkeiten gemäss Kanton noch beträchtlich
Experte bestätigt: Kanton hat im Fall Bagnes richtig entschieden
Der vom Staatsrat hinzugezogene externe Experte bestätigt die Richtigkeit der vom Kanton seit Bekanntwerden der widerrechtlich errichteten Bauten in Verbier unternommenen Schritte.
Laut Jean-Luc Baechler, Rechtsanwalt und früherer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, haben der Staatsrat und seine Angestellten im Rahmen der Überprüfung der Baudossiers der Gemeinde Bagnes in Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung und gewissenhaft gehandelt. Einzelne Aspekte seien allerdings noch verbesserungsfähig, vor allem im Bereich der Formalisierung von administrativen Untersuchungen und Entscheiden. Das Expertenmandat wird mit einer Analyse der von der Gemeinde eingeführten Verfahren und Massnahmen fortgesetzt.
In seinem Schreiben an die Gemeinde Bagnes vom April 2016 gab ihr der Staatsrat klare Ziele vor und legte die zu befolgende Vorgehensweise fest. Nach einer zweijährigen Untersuchung traf er einen Entscheid, in welchem er die Gemeinde, seiner Aufsichtsfunktion gemäss, zur Einführung von achtzehn Massnahmen anwies.
Das Mandat des Experten Jean-Luc Baechler wird fortgesetzt. In einem zweiten Teil wird er die von der Gemeinde Bagnes unternommenen Schritte prüfen. Auch die Anwendungsweise der baupolizeilichen Verfahren wird er im Auge behalten, insbesondere in jenen Fällen, bei welchen Bauarbeiten ohne Bewilligung oder in Abweichung einer erteilten Bewilligung ausgeführt worden sind. Schliesslich wird es auch die Aufgabe des Experten sein, die kommunale Praxis für neue Baugesuche zu überprüfen.
Die Gemeinde Bagnes soll auch weiterhin halbjährlich einen Bericht über die Umsetzung und Nachkontrolle der vom Kanton verlangten Korrekturmassnahmen erstellen. Die ersten beiden Halbjahresberichte deuten darauf hin, dass die von der Gemeinde ergriffenen Massnahmen, was die Entscheide über neue Baudossiers betrifft, zu einem rechtskonformen Zustand zurückführen werden. Hingegen sind die Arbeiten zur Korrektur der Folgen der in der Vergangenheit erfolgten Unregelmässigkeiten gemäss Schreiben des Kantons noch beträchtlich.
pd/ip
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