Justiz | Update: Vier Sitten-Fans vor Gericht
Zeugenaussagen bringen keine Klärung
Nach einem Angriff auf den Mannschaftscar des Fussballclubs Servette Genf stehen vier Anhänger des Erzrivalen FC Sitten vor Gericht. Die Walliser sollen für den Angriff verantwortlich sein. Der Fall ist verworren und die befragten Zeugen konnten am Mittwoch wenig Erhellendes beisteuern.
Die Sitten-Fans waren im April 2017 im Car eines Reiseunternehmens von einem Match in Vaduz herkommend unterwegs ins Wallis. An der Autobahnraststätte Würenlos westlich von Zürich hielt der Car für eine kurze Pause an. Zufällig befand sich auch der Mannschaftsbus des FC Servette auf dem Raststättenparkplatz - auch er auf der Rückreise von einem Auswärtsspiel.
In den Grundzügen ist klar, dass eine Gruppe von Sitten-Fans zum Genfer Car ging und den Mannschaftsbus der "Servettiens" attackierte. Ein heute 20-jähriger Walliser gab am Mittwoch vor Gericht zu, eine Bierflasche gegen die Scheibe bei der Fahrertüre geworfen zu haben. Die Scheibe ging in die Brüche. Scherben verletzten die beiden Chauffeure am Kopf.
"Ich habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen", betonte der junge Walliser am Mittwoch vor der Einzelrichterin. Er habe sich auch via Anwalt bei den beiden Genfer Chauffeuren entschuldigt. Sein Verhalten damals sei wohl auch seinem Alkoholpegel zuzuschreiben gewesen.
Erinnerungslücken
Wer an dem Angriff beteiligt gewesen sei, wisse er nicht mehr, gab er der Einzelrichterin zu Protokoll. Auch sonst waren die Angaben des Angeklagten unscharf und teilweise widersprüchlich.
Ihm werden gleich eine ganze Reihe von Delikten zur Last gelegt: Landfriedensbruch und vorsätzliche Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Angriff in Würenlos, das Zünden einer Pyrofackel unmittelbar nach dem Schlusspfiff eines Cup-Halbfinalspiels gegen den FC Luzern, ein Strassenverkehrsdelikt sowie das Anbringen von Sprayereien auf dem Gelände des BLS Autoverlads in Kandersteg.
Dieser letztgenannte Tatbestand ist der Grund, warum das gesamte Verfahren vor dem Regionalgericht Berner Oberland in Thun stattfindet. Der Walliser anerkannte am Mittwoch den Angriff in Würenlos und das Strassenverkehrsdelikt. Die Pyrofackel im Sittener Tourbillon-Stadion will er indessen nicht gezündet haben. Ebenso wenig sei er für die Sprayereien in Kandersteg verantwortlich.
Keiner war dabei
Die weiteren drei Angeklagten standen lediglich wegen des Angriffs in Würenlos vor Gericht. Ihnen wird Landfriedensbruch vorgeworfen. Alle drei betonten, mit dem Angriff auf den Genfer Mannschaftscar nichts zu tun zu haben.
Viele der Sitten-Fans hätten in Würenlos den Reisecar verlassen, um Pinkeln zu gehen, berichteten die Angeschuldigten übereinstimmend. Doch vom Angriff auf den Bus von Erzrivale Servette hab er erst etwas mitbekommen, als die Scheibe des Genfer Cars kaputtging, betonte einer der drei. Auch die anderen haben nach eigenen Angaben nichts oder kaum etwas vom Vorfall mitbekommen.
Gegen die vier Walliser hat die Swiss Football League ein Stadionverbot bis ins Jahr 2020 erlassen.
"Nie mehr Sitten-Fans"
So ruhte die Hoffnung auf eine Klärung der Umstände auf den Zeugen. Einer der Vorgeladenen war der Chauffeur des Sitten-Reisebusses. Er schilderte die Vorfälle recht präzise. So habe er im Rückspiegel Sitten-Fans gesehen, die auf den Genfer Car einschlugen. Einige hätten versucht, auf den Skiträger des gegnerischen Mannschaftsbusses zu klettern.
Doch auch er musste passen, als es um genauere Angaben zu den Krawallanten ging. Ob er auch die vier im Gerichtssaal sitzenden Angeschuldigten unter den Angreifern gesehen habe könne er nicht genau sagen. "Es ist alles so schnell gegangen."
Eines wisse er aber, betonte der Chauffeur: "Ich werde nie mehr Anhänger des FC Sitten transportieren." Die bereits in Vaduz aufgeheizten Fans hätten nämlich auch seinen Bus verwüstet, beklagte sich der Mann.
Auch ein weiterer Zeuge, ein Sitten-Fan, der ebenfalls in Würenlos mit dabei war, machte am Mittwoch kaum stichhaltige Angaben zu den Vorfällen. Am Donnerstagmorgen wird noch ein weiterer Zeuge erwartet, anschliessend hat die Verteidigung das Wort. Das Urteil gegen die vier Fussballfans aus dem Wallis wird voraussichtlich am späten Donnerstagnachmittag bekanntgegeben. Für sie gilt bis zum vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.
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