Videoüberwachung | Keine Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs über die Videoüberwachung beim Kanton
Videoüberwachung an öffentlichen Orten wird weiterhin von Gemeinden geregelt
Die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs über die Videoüberwachung für den Kanton wird nicht fortgesetzt, da die gesetzlichen Bestimmungen über deren Einsatz auf kantonaler Ebene in die jüngste Revision des Polizeigesetztes integriert wurden. Nach wie vor können die Gemeinden ihre eigenen Regelungen dazu erlassen.
Ende 2017 hat der Staatsrat einen Vorentwurf des Gesetzes über die Videoüberwachung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel dessen war es, den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten an öffentlichen Orten durch die Behörden im gesamten Kantonsgebiet zu harmonisieren. Die Gemeinden haben sich daraufhin gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen, da sie der Ansicht sind, dass ein spezielles Gesetz über die Videoüberwachung nicht erforderlich ist. Die Gemeinden ziehen das geltende Prinzip vor, wonach jede Gemeinde ihre eigenen kommunalen Vorschriften erlassen kann.
Darum hat der Staatsrat beschlossen, dem Grossen Rat keinen Gesetzesentwurf über die Videoüberwachung vorzulegen. Man verfüge seit dem 1. Januar 2018 auf kantonaler Ebene über ein vollständig überarbeitetes Polizeigesetz und über eine Verordnung über Video- und Audioüberwachungsmassnahmen durch die Kantonspolizei, heisst es in einer Mitteilung. Diese Rechtsgrundlagen seien ausreichend, da man nicht beabsichtige, die Videoüberwachung für andere Zwecke als die öffentliche Sicherheit einzusetzen.
Die Gemeinden können nach wie vor kommunale Reglemente erlassen, die vom Generalrat oder der Urversammlung gebilligt und vom Staatsrat homologiert werden. Die Gemeinden wurden in einem Schreiben vom Staatsrat daran erinnert, dass sie unter keinen Umständen ein Videoüberwachungssystem installieren dürfen, ohne ein entsprechendes kommunales Reglement dafür zu haben.
pd / pan
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