Justiz | Sexueller Übergriff auf eine stark demente Heimbewohnerin im Altersehim Englischgruss
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen ehemaligen Pfleger in Briger Altersheim
Die Verurteilung eines ehemaligen Angestellten des Alters- und Pflegeheimes Englischgruss in Brig-Glis wegen Schändung ist rechtskräftig. Der Mann hatte sich an an einer hilflosen, stark dementen Bewohnerin vergriffen.
Am 27. Juni 2018 hatte das Kantonsgericht den damals 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen des Vorwurfs der Schändung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ausserdem wurden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von nahezu 50 000 Franken aufgebrummt.
Gegen das Urteil hat der beschuldigte Pflegefachmann beim Bundesgericht in Lausanne Berufung eingereicht. Dieses hat das Urteil des Kantonsgericht nun vorwiegend bestätigt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Die Verurteilung, schreibt das Kantonsgericht in einer Mitteilung, sei damit rechtskräftig.
Aufgerollt worden war der Missbrauch durch eine Zeugin, die ihren Arbeitskollegen quasi in flagranti entdeckte, als sie auf der Suche nach ihm unangemeldet in ein Zimmer trat (Der WB berichtete). Dort sah sie den Pflegefachmann in einer aus ihrer Sicht unzweideutigen Situation.
In erster Instanz war der Mann am Bezirksgericht in Brig noch freigesprochen worden. Gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der betroffenen Frau Berufung eingelegt. Das Opfer, eine stark demente Heimbewohnerin ist inzwischen verstorben.
pan
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