Football Leaks | Von einem Verfahren zum nächsten
Verdacht auf Steuerhinterziehung: Oberstaatsanwalt Arnold angezeigt
Das Strafverfahren wegen Verdacht auf Vorteilsnahme gegen den Oberwalliser Staatsanwalt Rinaldo Arnold wurde zwar eingestellt. Nun läuft aber bereits eine weitere Untersuchung. Neuer Verdacht: Steuerhinterziehung.
Dies geht aus der Einstellungsverfügung hervor, die dem «Walliser Boten» vorliegt. Demnach hat der ausserordentliche Staatsanwalt Damian K. Graf bei der Walliser Steuerverwaltung Strafanzeige eingereicht gegen Rinaldo Arnold. Der Walliser Oberstaatsanwalt steht unter Verdacht, Schenkungssteuern hinterzogen zu haben, indem er die unentgeltliche Zuwendungen seitens der FIFA oder dessen Präsidenten Gianni Infantino nicht deklariert hatte.
Es geht um Arnolds Teilnahme am FIFA-Kongress in Mexiko im Mai 2016. Sein Flug – Business-Klasse – sowie die Unterkunft im Wert von knapp 9400 Franken hat der Weltfussballverband übernommen. Die Schenkungssteuer ist derweil vom Empfänger zu entrichten. Für Arnold gilt die Unschuldsvermutung.
Arnold selbst sagt auf Anfrage, dass er sich keines Fehlverhaltens bewusst sei. Die Reise nach Mexiko habe er als Einladung betrachtet und er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass diese zu versteuern sei. Die Strafanzeige wurde im März im Zug der Sonderermittlungen rund um die sogenannten «Football Leaks» und um das Verhältnis zwischen Arnold und FIFA-Boss Infantino eingereicht.
Dieses Strafverfahren gegen Arnold wurde nun eingestellt. Der Verdacht auf Vorteilnahme und passive Bestechung wurde nicht erhärtet. Ein Zusammenhang zwischen den von Infantino gewährten Vorteilen an Arnold (Tickets, Flüge und Reisen im Wert von insgesamt gut 16'000 Franken) und desse Tätigkeit als Oberstaatsanwalt im Oberwallis konnte demnach nicht nachgewiesen werden.
David Biner
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