Bauwesen | Baudossier der Gemeinde Bagnes
Noch immer weisen Bauentscheide Unzulänglichkeiten auf
Die durch den Kanton Wallis in Bagnes durchgeführten Stichproben zeigen, dass sich die Gemeinde um die Einhaltung der Gesetze bemüht hat. Es braucht aber weitere Verbesserungen.
Denn für den Staatsrat sind die Fortschritte noch unzureichend. Eine Reihe von Bauentscheiden weisen noch Unzulänglichkeiten auf, die von der Gemeinde korrigiert werden müssen. Der Staatsrat erwartet, dass die Gemeinde ihre Regularisierungsarbeiten baldmöglichst erledigt, dass sie auf eine genauere Anwendung mehrerer Bestimmungen achtet, dass sie eine bestimmte Anzahl Praktiken anpasst und ihm darüber halbjährlich einen Kontrollbericht abgibt. Es werden neue Kontrollen durchgeführt, um die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu überprüfen. Die Gemeinde Bagnes wird ersucht, dem Staatsrat zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) und bis auf weiteres einen Bericht über die Durchführung und Weiterverfolgung der geforderten Korrekturmassnahmen zu erstatten. Gegebenenfalls werden weitere Massnahmen angeordnet.
117 Dossiers auf Konformität geprüft
Ende April 2016 hatte der Staatsrat nach Kenntnisnahme der im Bericht der Sachverständigen Veuthey und Bender aufgeworfenen Probleme bezüglich der Verfahren im Bausektor in Verbier eine interdepartementale Arbeitsgruppe, bestehend aus Dienstchefs betroffener Dienststellen, ins Leben gerufen und die Gemeinde Bagnes aufgefordert, das Funktionieren des gesamten Bausektors zu verbessern und Kontroll-, Überprüfungs- und Regularisierungsmassnahmen zu ergreifen, um wieder eine gesetzeskonforme Situation herzustellen. Im August 2017 setzte der Staatsrat eine Unterarbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, vor Ort und stichprobeweise die Konformität der seit Ende April 2016 - dem Datum des Mahnschreibens des Staatsrats an die Gemeinde - ausgestellten Baubewilligungen zu prüfen sowie die Konformität der Regularisierung einer Auswahl von Dossiers von den insgesamt 117, in denen die Gemeinde Verstösse feststellte, zu überprüfen. Die Unterarbeitsgruppe, die sich aus Fachpersonen der verschiedenen betroffenen Dienststellen des Staats zusammensetzt, traf auf der Grundlage der zu analysierenden Themen eine Auswahl von 51 Dossiers. Nach Analyse des Berichts der Unterarbeitsgruppe, hat die Arbeitsgruppe dem Staatsrat einen Bericht mit Massnahmenvorschlägen vorgelegt.
hbi
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