Justiz | Bundesgericht stützt den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts
Verantwortliche der Firma Alkopharma definitiv verurteilt
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Swissmedic abgewiesen, in der die Verurteilung von zwei Verantwortlichen der Firma Alkopharma wegen Gefährdung des Lebens beantragt wurde. Diese beiden Personen wurden bereits zu Bussen beziehungsweise Geldstrafen verurteilt, weil sie abgelaufene Medikamente in Umlauf gebracht hatten.
Im Oktober hat das Kantonsgericht Wallis den Direktor von Alkopharma zu einer Busse von 5000 Franken wegen Verletzung des Heilmittelgesetzes verurteilt. Die Verantwortliche des Standortes Martigny VS erhielt eine Busse von 6500 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Franken.
Das Kantonsgericht war zum Schluss gelangt, dass die Verantwortliche die Änderung des Ablaufdatums von sechs Serien eines Krebsmedikaments veranlasst hatte. Die Produkte gelangten zwischen 2007 und 2011 auf den Markt.
In einem am Donnerstag publizierten Urteil stützt das Bundesgericht den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts. Entgegen der Ansicht von Swissmedic habe das Kantonsgericht nicht willkürlich entschieden, indem es die Gefährdung des Lebens verneint habe.
Die kantonalen Richter stützten sich auf einen Bericht von zwei Experten. Diese hielten fest, dass das abgelaufene Medikament jeweils in Kombination mit weiteren Präparaten zur Anwendung komme, welche die gleiche Wirkung hätten. Aus diesem Grund blieben die Genesungschancen der Patienten intakt.
Eine Analyse hatte gezeigt, dass das Medikament noch einen Wirkungsgrad zwischen 84 und 88,7 Prozent des theoretischen Wirkungsgrades hatte.
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