Bundesgericht | 34 der insgesamt 52 Masten wären Naturgefahren ausgesetzt
Urteils-Revision zu Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis verlangt
Die Gegner der oberirdischen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis verlangen vom Bundesgericht eine Revision der Urteile, mit welchen der Bau der Leitung bewilligt wurde. Das Bundesgericht hat nun die aufschiebende Wirkung trotz der bereits laufenden Arbeiten abgewiesen.
Wie das Bundesgericht in einer am Mittwoch publizierten Verfügung festhält, würden die Arbeiten vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) überwacht. Es weise zudem nichts darauf hin, dass Sicherheitsmassnahmen nicht eingehalten würden.
Die Fondation de l'Ermitage de Longeborgne und elf Privatpersonen haben das Revisionsbegehren beim Bundesgericht eingereicht. Wie aus der Verfügung hervorgeht, stützen sich die Projektgegner auf einen geologischen Bericht vom Juni 2016, der im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesgericht nicht in den Akten war.
Die Projekt-Gegner erfuhren erst diesen Sommer vom besagten Bericht. Darin wird festgehalten, dass 34 der insgesamt 52 geplanten Masten für die Hochspannungsleitung Naturgefahren wie Erdrutschen oder Steinschlägen ausgesetzt seien.
Wegen Kosten nicht im Boden
Diese Tatsache hat gemäss der Stiftung und den elf Privatpersonen Auswirkungen auf die Kosten für die Hochspannungsleitung. Eine Verlegung der Leitung im Boden war aus Kostengründen verworfen worden.
Der aufgetauchte geologische Bericht hat auch im Walliser Grossen Rat für Aufregung gesorgt. Mitte September haben die Abgeordneten mit deutlicher Mehrheit einer dringlichen Initiative zugestimmt.
Die Initiative verlangt die Ergänzung des kantonalen Elektrizitätsgesetzes mit einem Artikel, der eine Unterbrechung der Arbeiten an einer Hochspannungsleitung erlaubt, bis die Detailplanung fertig gestellt ist.
Mit der Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis soll ein wichtiges Teilstück im Schweizer Übertragungsnetz geschlossen werden. Die Leitungen von Swissgrid, SBB und Valgrid sollen auf den gleichen Masten gebündelt werden. Dadurch könnten rund 90 Kilometer Leitungen sowie 322 Masten zurückgebaut werden.
Das Revisionsbegehren selbst hat das Bundesgericht noch nicht geprüft. Dies muss es nun in einem nächsten Schritt tun.
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