Justiz | Insgesamt 8 Jahre Gefängnis, davon fünfeinhalb Jahre unbedingt
Urteile gegen Messerstecher bestätigt
Die Haftstrafen der beiden Männer, die 2015 in Sitten gegenseitig aufeinander eingestochen hatten, wurden gemäss Nouvelliste bestätigt. Die Anwälte der beiden Männer prüfen nun eine Berufung ans Bundesstrafgericht.
Das Kantonsgericht hat kürzlich die Haftstrafen gegen zwei Arbeitslose bestätigt, die im April 2015 in Sitten in einen bewaffneten Konflikt geraten waren. Dies berichtet der Nouvelliste. Nach einem mehrwöchigen latenten Streit hatte einer der Täter rund zwanzig Mal mit zwei Messern mit 25 Zentimeter langen Klingen auf den anderen Mann eingestochen.
Einer der beiden Männer war vom anderen erst oberflächlich mit dem Messer verletzt worden, bevor er selbst rund 20 Mal zugestochen hat. Der um zehn Jahre ältere, schwer verwundete Mann musste sich daraufhin mehreren Operationen unterziehen.
Das Kantonsgericht hat nun eine Haftstrafe von 28 Monaten wegen einfacher Körperverletzung gegen jenen Mann ausgesprochen, der zuerst zugestochen hatte. Davon die Hälfte auf Bewährung. Das Kantonsgericht reduzierte dadurch den erstinstanzlichen Entscheid um zwei Monate.
Die Kantonsrichter bestätigten hingegen die Haftstrafe von 52 Monaten Gefängnis wegen versuchten Mordes und Körperverletzung gegen jenen Mann, der 20 Mal auf sein Gegenüber eingestochen hatte. Darüber hinaus muss sich dieser einer therapeutischen Behandlung unterziehen.
Die Partnerin des einen und Ex-Freundin des anderen war in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden und hatte keine Berufung eingelegt. Insgesamt wurden somit mehr als acht Jahre Gefängnis verhängt, darunter fünfeinhalb Jahre unbedingt.
Die Anwälte der beiden Männer prüfen eine mögliche Berufung ans Bundesstrafgericht.
awo
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