Justiz | Therapeutische Massnahme in geschlossener Einrichtung
Urteil gegen Schützen von Daillon rechtskräftig
Das Urteil gegen den Mann, der Anfang 2013 im Unterwalliser Dorf Saillon mit Schüssen drei Frauen getötet und zwei Männer verletzt hat, ist rechtskräftig. Wie das Bezirksgerichts Hérens und Conthey mitteilt, wurde innerhalb der vorgegebenen Frist keine Beschwerde eingereicht.
Am vergangenen 27. August beurteilte das Bezirksgericht den Mann als unzurechnungsfähig und ordnete eine Therapie an. Zwei Experten waren in ihren Gutachten zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leide.
Die therapeutische Massnahme, für die eine geschlossene Einrichtung empfohlen wird, dauert im Grundsatz fünf Jahre. Das Gericht kann aber Verlängerungen von jeweils weiteren fünf Jahren anordnen, so lange es dies für angezeigt hält. Sollte die Therapie scheitern, kann sie in eine ordentliche Verwahrung umgewandelt werden.
Der zur Tatzeit 33-jährige Mann schoss am 2. Januar 2013 mit einem Armee-Karabiner und einer Schrotflinte rund 30 Mal im 400-Einwohner-Dorf Daillon oberhalb von Sitten um sich. Er eröffnete das Feuer auf mehrere Personen, zuerst vom Fenster seiner Wohnung aus und danach auf offener Strasse.
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