Fangewalt | Behörden über die Zunahme von Hooligan-Gewalt besorgt
Über 50 Anhänger des FC Sitten mit Strafbefehlen verurteilt
Über 50 "Ultra"-Fans des FC Sitten sind wegen Ausschreitungen nach einem Spiel ihres Klubs gegen Neuenburg Xamax im Oktober 2018 per Strafbefehl verurteilt worden. Die Urteile wurden hauptsächlich wegen Landfriedensbruchs ausgesprochen.
Die 52 Strafbefehle wurden am 21. Februar ausgestellt. Die Sanktionen für die Fans bestehen aus Geldstrafen - zwischen 90 und 130 Tagessätzen - sowie Bussen, wie die zuständige Staatsanwaltschaft und die Neuenburger Polizei am Montag mitteilten. Je nach Einkommen der Verurteilten machen die Strafen bis zu 10'000 Franken aus. Einige einschlägig vorbestrafte respektive in der Szene bekannte Täter erhielten unbedingte Geldstrafen.
Einige Verurteilungen beziehen sich auf Verletzungen der physischen Integrität oder Vermögensdelikte. Strafen ausgesprochen wurden ausserdem wegen Verstössen gegen das Verbot, das Gesicht an Sportveranstaltungen zu verhüllen respektive gegen Stadion- oder Rayonverbote.
Ein Teil der aus dem Wallis angereisten Fans - etwa 200 von insgesamt 800 - hatten sich nach dem Spiel des FC Sitten gegen Neuchâtel Xamax vom 7. Oktober 2018 versammelt, um sich mit gegnerischen Fans anzulegen. Zahlreiche aufgebotene Polizisten konnten diese Auseinandersetzung verhindern.
Die Polizisten befahlen den schwarzgekleideten und vermummten Personen, das Gebiet zu verlassen. Diese fügten sich nicht, sondern provozierten die Ordnungskräfte mit Worten und Gesten. Einige wandten sich gegen Passanten und sowie gegen Eigentum. Die Polizei musste Gummischrot einsetzen, um die Menge zu zerstreuen.
Nach langen Ermittlungen konnten die Neuenburger Polizei und die Walliser Kantonspolizei etwa 50 der Beteiligten identifizieren und anzeigen, auch dank Videoaufnahmen. Die Staatsanwaltschaft und die Neuenburger Polizei zeigten sich besorgt über die Zunahme von Hooligan-Gewalt, die es in der Schweiz und im Ausland gebe.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar