Neues Raumplanungsgesetz sorgt in Turtmann für unzufriedene Baulandbesitzer
Turtmann erlässt Baustopp für eingezontes Bauland

Turtmann-Unterems will seine Industriezone vergrössern.
Foto: zvg

Opfersymmetrie: Will die Gemeinde Turtmann-Unterems in Norden eine Industrie- und Campingzone schaffen, muss sie die selbe Fläche anderswo rückzonen.
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Im November hat die Gemeinde Turtmann-Unterems rund 50 000 Quadratmeter Bauland mit dem Erlass einer Planungszone faktisch mit einem Baustopp belegt. Nicht alle Bodenbesitzer sind erfreut darüber.
Die Gemeinde Turtmann beabsichtigt schon seit geraumer Zeit, ihre Industriezone im Norden des Dorfes zu erweitern. Ebenso bestehen konkrete Pläne, auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes eine Naherholungszone mit Camping zu schaffen. «Mit dem Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes im Mai 2014 ist den beiden Projekten eine Hürde in den Weg gestellt worden», erklärt Gemeindepräsident Christian Jäger. «Bis zum Inkrafttreten des vom Bund geforderten kantonalen Richtplans verlangen die Übergangsbestimmungen bei Neueinzonungen gleichwertige Auszonungen.»
Handlungsspielraum für Behörden
«Um die Pläne der Gemeinde weiter voranzutreiben, hat sich der Gemeinderat nach Rücksprache mit kantonalen Stellen deshalb zum strategischen Instrument einer Planungszone entschieden», sagt Jäger. So hat sie Mitte November für rund 50'000 Quadratmeter Bauland an der Peripherie des Dorfes verteilt auf sechs Standorte eine Planungszone erlassen. Für vorerst zwei Jahre dürfen die betroffenen Bodenbesitzer auf ihren Parzellen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen tätigen.
Laut Jäger bedeutet der Entscheid der Gemeinde aber nicht, dass die Bauparzellen definitiv zu landwirtschaftlichem Boden mit entsprechender Wertverminderung ausgezont werden. «Das Status Quo des Baulandes wird beibehalten. Werden für einzelne Parzellen Baugesuche eingereicht, hat der Gemeinderat mit Verweis auf die Planungszone die Möglichkeit, das Gesuch nicht zu bewilligen.» So wollen sich die Turtmänner Behörden für die kommenden zwei Jahre Handlungsspielraum schaffen, um die Projekte im Norden voranzutreiben und Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
«Keine Willkür»
Die betroffenen Bauplätze in der Planungszone sind gemäss Jäger unter fachlichem Beizug des Ortsplaners bestimmt worden. «Primär handelt es sich um unerschlossenes Bauland am Dorfrand von Turtmann.» Die Besitzverhältnisse hätten für den Gemeinderat zu keiner Zeit zur Diskussion gestanden, hält Jäger vereinzelt hinter vorgehaltener Hand geäusserter Bezichtigung der Willkür der Behörden entgegen.
Laut Jäger ist gegen den Erlass des Gemeinderates innerhalb der dreissigtägigen Rekursfrist eine Einsprache eingegangen. «Es liegt nun am Staatsrat, darüber zu befinden.» Sollte der Gemeinderat die Planungszone nach zwei Jahren für weitere drei Jahre verlängern, müsste die Urversammlung von Turtmann-Unterems darüber befinden. Ebenso über definitive Ein- und Auszonungen.
Kritik einer Bodenbesitzerin
Neben der Einsprache ist im Dorf aber auch Kritik am Vorgehen des Gemeinderats laut geworden. «Als betroffene Bodenbesitzerin bin ich im Vorfeld in keiner Phase über die Pläne der Gemeinde informiert worden», sagt Margrit Bregy aus Turtmann. «Jene Personen, die es betrifft, muss man doch im Vorfeld zumindest die Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen, und sie über Einsprachemöglichkeiten informieren», äussert sich Bregy zum Vorgehen des Turtmänner Gemeinderates.
Unbefriedigend war für Bregy zudem die Antwort auf ihre in der Urversammlung gestellte Frage, wer bei einer allfälligen Umzonung ihres Bauplatzes in Landwirtschaftsboden für die Wertverminderung aufkommt. «Diese Frage haben wir dem Kanton im Rahmen der Abklärungen zum Erlass einer Planungszone ebenfalls gestellt, habe ich vom Gemeindepräsidenten zur Antwort erhalten.» Die Entschädigungsfrage sei in der Tat nicht geklärt, sagt hierzu Jäger. «Letztendlich werden wohl die obersten Gerichte der Schweiz in dieser Frage ein Grundsatzentscheid fällen müssen...»
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Kommentare
Aschi - ↑0↓0
Falls es tatsächlich zutrifft, dass die Grundeigentümer im Vorfeld des Planungszonen-Erlasses nicht kontaktiert und auf ihre rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen hingewiesen worden sind, dann ist das eine Schweinerei. Denn man mutet den Privatpersonen nun zu, einen teuren, mehrere tausend Franken kostenden Rechtsweg zu beschreiten, dessen Ende kaum absehbar ist.
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