Jagd | Teilöffnung für die Rotwildjagd aufgeschoben
Kanton bläst Jagd im Aletschwald vorerst ab
Im Anschluss an eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Pro Natura beim Kantonsgericht hat der Staatsrat nun beschlossen, die Teilöffnung des eidgenössischen Jagdbanngebiets Aletschwald für die Jagdsaison 2018 aufzuschieben.
Aufgrund der zu grossen Rotwild-Population (der WB berichtete) hat der Staatsrat im Juni diesen Jahres im eidgenössischen Jagdbanngebiet Aletschwald ein sogenanntes Teilbanngebiet für den Abschuss von Rotwild ausgeschieden.
Vorab, um dort die erheblichen Schäden in den Schutzwäldern durch das Rotwild zu reduzieren. Gleichzeitig sollte die Massnahme dazu dienen, das Verhalten der besenderten Hirsche im Aletschwald bei jagdlichen Eingriffen zu studieren.
Gegen die vorgesehene Teilöffnung hat Pro Natura beim Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Dieser kommt aufschiebende Wirkung zu, weshalb der Staatsrat bis zum Vorliegen eines Entscheids des Gerichts die Teilöffnung im Jagdbanngebiet Aletschwald suspendiert hat, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Der Staatsrat, so heisst es weiter, wird dem Kantonsgericht seine Stellungnahme zur eingereichten Beschwerde innert der vorgesehenen Frist einreichen.
pd / pan
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