Energie | Höchstspannungsleitung Mörel – Ernen
Bundesgericht gibt Swissgrid grünes Licht
Swissgrid kann die neue Höchstspannungsleitung zwischen Mörel und Ernen bauen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden abgewiesen und die Freileitungsvariante bestätigt. Die Baubewilligung des Bundesamtes für Energie (BFE) ist somit rechtskräftig.
Der Baustart ist für 2020 geplant, wie die Stromnetzbetreiberin Swissgrid am Donnerstag mitteilte. Der Bau der Höchstspannungsleitung dauert rund vier Jahre.
Im Dezember 2016 hatte das BFE die die Freileitungsvariante zwischen Mörel und Ernen genehmigt. Gegen diesen Entscheid wurde Einsprache beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht lehnte diese ab. Später wurden laut Swissgrid keine weiteren Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht.
Die seit 2017 laufenden Bauarbeiten zur neuen Höchstspannungsleitung zwischen Ernen und Ulrichen sind nach Angaben von Swissgrid auf Kurs. Im vergangenen Jahr wurden 55 von 57 Gittermasten montiert. Die neue Leitung soll bereits im Oktober 2019 in Betrieb gehen, wenn die Arbeiten wie geplant vorankommen.
Gegen Kapazitätsengpässe
Laut Swissgrid sind die Höchstspannungsleitungen nötig, um die Energie aus Walliser Wasserkraft ins Schweizer Mittelland zu transportieren. Im Kanton Wallis sind die Leitungen seit vielen Jahren umstritten. Gegner der Freileitungen stören sich am "massiven Eingriff in das Landschaftsbild". Bei mehreren Projekten wurde verlangt, dass die Leitung in den Boden verlegt wird.
Welche Folgen der Widerstand hat, zeigt sich zum Beispiel bei der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis: Erst im September 2017 - 15 Jahre nach Planungsbeginn - entschied das Bundesgericht, dass die 28 Kilometer lange Leitung gebaut werden kann.
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