Wahlbetrug | Nach dem Wahlbetrug in drei Oberwalliser Gemeinden
SVPU zieht den Fall ans Bundesgericht weiter
Mit dem Wahlbetrug im Oberwallis muss sich auch das Bundesgericht befassen. Die SVPU akzeptiert das klare Verdikt des Walliser Parlaments nicht.
Nach Bekanntwerden von mehr als 100 Fällen von Wahlbetrug in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp beim zweiten Wahlgang zu den Staatsratswahlen, reichte die SVPU eine Beschwerde ein. Sie wollte die Validierung der Regierung am 27. März 2017 verhindern und will eine Wiederholung der Staatsratswahlen. Die Beschwerde der SVP Unterwallis wurde vom Parlament abgelehnt. Mit 105 Ja gegen 23 Nein wurde der zweite Wahlgang der Staatsratswahlen validiert. Bis auf die SVPU und die SVPO waren alle gegen einen Aufschub der Validierung und der Vereidigung.
Gemäss einer Meldung des «Le Nouvelliste» hat die SVPU entschieden, dass man die Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen wird. Vom Tisch ist hingegen die zweite Beschwerde, welche die SVPU-Grossräte Jérôme Desmeules und Ilan Garcia gegen die Validierungen einreichten. Diese hat die Justizkommission am Dienstag abgelehnt. Mittlerweile haben die beiden SVP-Grossräte diese Beschwerde zurückgezogen.
hbi
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