Justiz | Wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs
Ehemaliger Zermatter Hotelier Jürg Biner zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Jürg Biner wurde vom Bezirksgericht Visp zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Foto: zvg
Das Bezirksgericht Visp hat den ehemaligen Eigentümer des Style Hotels in Zermatt und Konkursiten Jürg Biner unter anderem wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat gegen Jürg Biner im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren im Jahr 2009 beim Bezirksgericht Visp Anklage erhoben. Dabei wurde Biner ein Handeln zum Nachteil der Konkursgläubiger angelastet. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Biner vor, sich mehrmals unerlaubt im zur Konkursmasse gehörenden Style Hotel aufgehalten, ein polizeiliches Siegel gebrochen und zum Nachteil der Gläubiger Hotelinventar zerstört und beschädigt zu haben.
Weiter hielt die Staatsanwaltschaft Jürg Biner vor, dem Zermatter Gemeindepräsidenten Christoph Bürgin zwischen Juli und August 2009 gedroht und den Hotelier Daniel Lauber durch eine lnternetpublikation im Juni 2010 verleumdet zu haben. Die übrigen Anklagepunkte betrafen die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sowie eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln.
Schuldig gesprochen
An der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2015 vor dem Bezirksgericht Visp beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Verteidigung von Jürg Biner verlangte mit Ausnahme der Verkehrsregelverletzung einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.
Am vergangenen Dienstag sprach das Bezirksgericht Jürg Biner wegen Gläubigerschadigung durch Vermögensminderung und betrügerischen Konkurses schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Jürg Biner im Bewusstsein um den bevorstehenden Konkurs 12'000 Franken an einen Dritten verschenkt und 29'000 Franken während Wochen vor dem Konkursamt versteckt hatte und dass er dabei eine Schädigung seiner Gläubiger in Kauf genommen hatte. Daneben wurde Jürg Biner der groben Verkehrsregelverletzung und der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten für schuldig befunden. Für diese Taten verurteilte ihn das Gericht zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Strafverfahren eingestellt
In Bezug auf die übrigen Anklagepunkte wurde das Strafverfahren entweder eingestellt oder der Beschuldigte vom Anklagevorwurf freigesprochen: Hinsichtlich der angeklagten Vorgänge rund um das geschlossene Style Hotel fehlte teilweise ein gültiger Strafantrag; andere zur Anklage gebrachten Straftaten waren seit Anfang 2013 verjährt. Bei den übrigen Vorwürfen rund um das Hotel konnte die Staatsanwaltschaft den Nachweis der Täterschaft von Jürg Biner nicht erbringen. Die ihm angelasteten Äusserungen gegenüber Christoph Bürgin qualifizierte das Gericht schliesslich nicht als bedrohlich und der Vorwurf der Verleumdung von Daniel Lauber war bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verjährt.
Gegen das Urteil können die Parteien innert 20 Tagen beim Kantonsgericht Berufung einlegen.
pd/map
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