Gesundheitsgesetz | Vertreter aus Medizin und Pflege warnen vor einem Ja zur assistierten Sterbehilfe in Institutionen
Widerstand der Fachleute
Der Revision des Gesundheitsgesetzes droht auch Widerstand ausserhalb des Parlaments. Mediziner, Pflegende und Vertreter der Altersheime fordern eine Streichung des Artikels über die assistierte Sterbehilfe.
Das Walliser Parlament nimmt im März einen zweiten Anlauf zur Revision des Gesundheitsgesetzes. Es ist zu erwarten, dass sich die Diskussionen im Parlament wie in der ersten Lesung vor allem um die assistierte Sterbehilfe in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons drehen werden. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Pflegebereich fordern vom Walliser Parlament, dass es keine Rechtsvorschriften zum assistierten Suizid in den Institutionen erlässt. «Unsere Überlegungen betreffen nicht die Sterbehilfe an und für sich, sondern beziehen sich darauf, dass es für das Wallis von Nachteil wäre, über diese Fragen generelle Rechtsvorschriften zu erlassen. Der Erlass einer Regelung auf die Schnelle schafft mehr Probleme, als er solche löst», stellt Dr. Patrick della Bianca, Allgemeinmediziner fest.
Zum «Komitee» gehören auch Albert Bass, der frühere Präsident der Vereinigung der Walliser Alters- und Pflegeheime, oder der Visper Arzt Dr. Mauro Arigoni. Ziel ist es, die Einführung «eines unnötigen und gefährlichen Artikels» in das Gesundheitsgesetz zu verhindern. Bass hält es nicht für notwendig, in einem Gesundheitsgesetz einen solchen Artikel zu integrieren.
Die assistierten Suizide in einer Einrichtung seien sehr selten. Es sei auch nicht sachdienlich, ein Gesetz für drei Personen pro Jahr vorzuschlagen. Für diese wahrlich schwierigen Situationen müssten von Fall zu Fall auf die Situation abgestimmte, einzelne Lösungen gefunden werden: «Ein Gesetzesartikel soll eine Antwort auf ein echtes Problem sein. Es gibt heute jedoch keine Situation, aufgrund der man - dazu noch unter Zeitdruck! - Rechtsvorschriften zum assistierten Suizid erlassen müsste.»
Das Parlament soll deshalb auf den Artikel 18a des Entwurfes zum Gesundheitsgesetz verzichten, damit der assistierte Suizid eine «Freiheit bleibt und nicht zu einem Recht wird».
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