Steuergesetz | Grundstücksteuer bleibt den Gemeinden erhalten
Städte wehren sich erfolgreich
Walliser Gemeinden, die grosse Unternehmen beheimaten, atmen auf. Sie können weiterhin die Grundstücksteuer auf der der Produktion dienenden Installationen und Maschinen einziehen.
Der Grosse Rat hat die entsprechenden Anträge, diese Steuer auf Gemeindeebene abzuschaffen, allesamt abgelehnt. Über den Beibehalt der Grundstücksteuer auf kommunaler Ebene dürften sich im Oberwallis vor allem Lalden sowie Visp freuen, beides Standortgemeinden grosser Unternehmen (DSM in Lalden, Lonza in Visp). Dank der Grundstücksteuer fliessen jährlich beträchtliche Summen in die jeweilige Kassen, gut eine halbe Mio. Franken in Lalden, rund 1.4 Mio. Franken in Visp.
Niklaus Furger, CVPO-Grossrat und Gemeindepräsident von Visp, warnte den Grossen Rat davor, die Gemeinden im Rahmen der Steuerreform noch weiter zu belasten. «Bis jetzt haben die Städte diese Vorlage ausgehalten.»
Die Forderungen, die Steuer abzuschaffen, kam aus den Reihen der FDP-Fraktion. Hier ist man der Meinung, dass die Steuer die Unternehmen unnötig belastet und dass sie zudem nicht gerecht sei, zumal die Gemeinden ohne grossen Unternehmen auf ihrem Territorium nicht davon profitieren.
Die Reform des kantonalen Steuergesetzes ist notwendig, weil das Schweizer Steuerwesen an internationale Standards angepasst werden muss. Im Wesentlichen geht es um die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. So sieht die Reform etwa vor, Gewinne bis 250'000 Franken neu noch mit 11,89 Prozent zu besteuern. Für Unternehmen mit einem Gewinn von über 250'000 Franken ist ein Steuersatz von 16,98 vorgesehen.
Die Steuervorlage wurde in einer ersten Lesung vom Parlament mit 74 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Die zweite Lesung ist für die kommende März-Session vorgesehen.
dab
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar