Walliser Jagd | Staatsrat verabschiedet Ausführungsreglement zum Jagdgesetz
Modell zur Gämsbejagung wird überprüft
Der Staatsrat hat das revidierte Ausführungsreglement zum Jagdgesetz beschlossen, welches unter anderem Anpassung einiger jagdtechnischer Vorschriften beinhaltet. Gleichzeitig wurde beschlossen das geltende Gämsbejagungsmodell nachzuprüfen.
Änderungen des revidierten Ausführungsreglements zum Jagdgesetz betreffen mitunter die Organisation der Jagdaufsicht, das Verbot von Fotofallen, klarere technische Vorschriften zur Einrichtung von Jagdposten, die Ausbildung und den Einsatz von Schweisshunden zur konsequenten Nachsuche von angeschossenem Wild und die Bewilligung des Magazins bei den Jagdgewehren, vermeldet der Kanton in einer Mitteilung.
Der von der Regierung erlassene Fünf-Jahres-Beschluss 2016-2020 enthält die konkreten Bestimmungen zur Umsetzung der Abschusspläne, welche für jede Art in Abhängigkeit ihrer Bestandesgrösse, gebietsweisen Verteilung, Alters- und Geschlechtsklassen sowie der verursachten Wildschäden erstellt werden.
Bei der Gämsbejagung waren die Jäger in den letzten zehn Jahren dazu angehalten, hauptsächlich geringe Exemplare aus der Altersklasse der Jungtiere sowie nicht mehr fortpflanzungsfähige Tiere zu erlegen. Diese Bejagungsart, welche von den Jägern laut Communiqué gut umgesetzt wurde, basiere auf dem Prinzip der kompensatorischen Sterblichkeit. Sie habe zu befriedigenden Ergebnissen geführt, was sich in den jährlichen Bestandeserfassungen und Abschussstatistiken wiederspiegle. Darum werde an den bisherigen Bestimmungen auch für das Jagdjahr 2016 festgehalten.
Da das geltende Bejagungsmodell an der Generalversammlung des KWJV in Frage gestellt wurde, wird es nun noch einmal überprüft, heisst es seitens des Kantons weiter. Eine Arbeitsgruppe, in der auch der KWJV und die Dianas vertreten sein werden, wird damit beauftragt, allenfalls erforderliche und sinnvolle Anpassungen vorzuschlagen. Diese könnten ab 2017 durch einen Staatsratsentscheid umgesetzt werden.
Für das Goms, wo sich die Gesamtlage der Gämse als prekär erweist, wird die Bejagung dieser Wildart erheblich eingeschränkt. Hingegen werden die Jagdrechte auf dem ganzen Kantonsgebiet erweitert, wobei die Inhaber eines entsprechenden Patents während der Hochjagd eine zweite Rehgeiss und in Teilgebieten von Banngebieten einen geringen Spiesser schiessen dürfen; ausserdem wurde die Jagd auf Rehkitze während der Niederjagd auf sechs Tage verlängert.
pd / pan
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Kommentare
Jäger - ↑6↓2
Ein Witz das "Modell". Wieso zwei Rehgeissen? Im Oberwallis werden genug Geissen geschossen. Im Unterwallis nimmt mit diesem Modell der Jagddruck auf die Geiss nicht zu. Die schießen keine Geissen- und pasta.
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Aktiver Grünrock - ↑22↓5
Bravo Dienststelle! Da hat der Vorstand des kantonale Jägerverband und die Diana Präsidenten eine richtige Niederlage erlitten. Am besten jetzt gleich noch alle geschlossen das Feld räumen. Danke.
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