Politik | Kanton fasst schweizweit tiefste KMU-Besteuerung ins Auge
Staatsrat sagt Ja zum «AHV-Steuer-Deal»
Mit der Vorlage über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will die Schweiz ihr Steuerrecht den internationalen Anforderungen entsprechend ausgestalten und gleichzeitig die AHV entlasten. Am Donnerstag erklärte der Walliser Staatsrat, wie er den «AHV-Steuer-Deal» in der Dreizehnsternerepublik ausgestalten möchte.
Die Walliser «Finanzminister» Roberto Schmidt und «Wirtschaftsminister» Christophe Darbellay warben seitens der Kantonsregierung für ein Ja zu STAF. Über die eidgenössische Vorlage wird im Mai abgestimmt. Der vom Bundesparlament ausgearbeitete Kompromiss sei ausgewogen und gewährleiste die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz sowohl für in- wie auch für ausländische Unternehmen.
Punkto Besteuerung von KMU soll das Wallis nach der Umsetzung der Reform im interkantonalen Vergleich gar den Spitzenplatz einnehmen. Für Gewinne bis zu 250000 Franken wird der Gewinnsteuersatz im Wallis von aktuell 12,66 Prozent auf noch 11,89 Prozent gesenkt. Ab 250000 Franken Gewinn würde sodann ein Steuersatz von noch 16,98 (heute: 21,56 Prozent) gelten. Die finanziellen Auswirkungen dieser Steuerstrategie würden sich für den Kanton im Vergleich zu heute auf 61,5 Millionen und für die Gemeinden auf 32,2 Millionen Franken an Steuerausfällen belaufen.
Der zweite Teil von STAF beinhaltet die Zuweisung von jährlich zwei Milliarden Franken an die AHV. Im Wallis ist ausserdem vorgesehen, dass 20 Millionen Franken in den Sozial- und Bildungsbereich (davon 10 Millionen Franken zusätzlich für die Subventionierung der Krankenkassenprämien) sowie zum Schutz von Minderjährigen fliessen sollen.
Mit dabei sind im kantonalen Ja-Lager auch die Walliser Industrie- und Handelskammer sowie der Verband Walliser Gemeinden.
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