Zweitwohnungen | Baubewilligungen für Erstwohnungen werfen Fragen auf

Staatsrat interveniert in Chamoson

Erstwohnungen fälschlicherweise bewilligt. Chamoson gibt Fehler zu.
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Erstwohnungen fälschlicherweise bewilligt. Chamoson gibt Fehler zu.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch/Si 08.06.16 1
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In einem Schreiben an die Gemeinde Chamoson hat der Staatsrat mehrere Forderungen im Bereich des Bausektors gestellt. Die Gemeinde hat kürzlich zugegeben, neue Erstwohnungen in einer Nutzungszone für Zweitwohnungen bewilligt zu haben. Sie hat zugleich angekündigt, demnächst ihren Zonennutzungsplan und ihr kommunales Bau- und Zonenreglement anzupassen.

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Die Gemeinde Chamoson informierte in einer Medienmitteilung vom 25. Mai, Baubewilligungen für neue Erstwohnungen in einer Zweitwohnungszone bewilligt zu haben. Angesichts dieser Sachlage sei ersichtlich, dass die Gemeinde einsehe, ihre Pflichten bei der Anwendung verschiedener Bestimmungen, im speziellen ihres kommunalen Bau- und Zonenreglements (KBRZ), verletzt zu haben, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Weder der Staatsrat noch die kantonalen Dienststellen hätten Kenntnis dieser Praxis der Gemeinde Chamoson gehabt.

In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde will der Staatsrat diesem Dossier nun ab sofort seine volle Aufmerksamkeit widmen. Darum fordert er die Gemeinde in einem Schreiben auf, eine detaillierte und ausführliche Prüfung der korrekten Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Der Staatsrat erwartet von der Gemeinde, dass sie ihm bis zum 30. Juni eine Übersicht aller nicht konformer, vom Gemeinderat erteilten Baubewilligungen zukommen lässt. Die Gemeinde solle zudem über getroffene Massnahmen informieren und Baubewilligungen in der entsprechenden Nutzungszone vorläufig sistieren.

Keine Ausnahmebewilligungen möglich

Hinsichtlich der Absicht der Gemeinde, neu für künftige Baugesuche den Hinweis auf die Ausnahmebewilligung zu publizieren, erinnert der Staatsrat die Gemeinde daran, dass der Hinweis auf eine solche Ausnahme zum KBZR in der öffentlichen Publikation nicht ausreiche. Eine Ausnahmebewilligung könne nur dann erteilt werden, wenn ausreichend begründete ausserordentliche Umstände vorliegen und eine solche Ausnahmebewilligung rechtfertigen.

Keinesfalls können deshalb durch die Gemeinde ständig erteilte Ausnahmebewilligungen die notwendige Anpassung des ZNP und des KBZR ersetzen. Der Staatsrat erinnert die Gemeinde ebenfalls, dass er als Aufsichtsbehörde die angezeigten und notwendigen Massnahmen anordnen und falls notwendig, an Stelle der zuständigen Behörden, welche ihre Aufgaben vernachlässigen, handeln kann. Auf Grund des Berichts zum Bausektors in Verbier hat der Staatsrat bereits Ende April ein Schreiben an alle Walliser Gemeinden versandt und diese an Ihre Aufgaben erinnert.

pd / pmo
08. Juni 2016, 10:58
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Kommentare

  • Domi - vor 9 Jahre ↑0↓0

    Raumplanung à la Valaisanne... Zeigt einmal mehr, dass die Gemeindeautonomie bei diesem Thema deutlich zu weit geht.

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