Frühlingsfrost | Staatsrat beschliesst neue Massnahmen
Weitere Unterstützung für frostgeplagte Bauern
Als Antwort auf die verheerenden Schäden, die der Frühlingsfrost im April angerichtet hat, verabschiedet der Staatsrat nun neue Massnahmen zur Unterstützung der Betroffenen.
Als Reaktion auf die Frostschäden von vergangenem April wurde unmittelbar nach dem Ereignis eine erste Serie an Massnahmen ergriffen, um die betroffenen Unternehmen kurzfristig zu unterstützen. Dazu gehörten Hilfskredite für die Betriebe, ein Aufschub der Annuitätenraten für Investitionskredite, finanzielle Unterstützung zur Erneuerung des Pflanzenkapitals sowie die Möglichkeit, ausserordentliche Rückstellungen zu bilden, die von dem steuerbaren Reingewinn abgezogen werden dürfen.
Kerzen und Gasheizkörper unwirksam
Nun wurden heute weitere Massnahmen beschlossen, um einerseits Infrastrukturen zur Frostbekämpfung zu finanzieren und andererseits Liquiditätsengpässe der betroffenen Betriebe zu vermeiden.
Gegen den Frühlingsfrost haben sich viele Weinbauern mit Bekämpfungsmitteln wie Kerzen oder Gasheizkörpern ausgerüstet. Obwohl diese während mehrerer Nächte zum Einsatz kamen, erwiesen sie sich als unwirksam und konnten die Reben nicht vor Frost schützen. Die meisten Obstbaubetriebe mussten 2017 Mängel bei ihren Besprengungssystemen feststellen. Dies hat zur Folge, dass für die Sanierung und Erneuerung dieser Systeme erhebliche Investitionen eingeplant werden müssen.
Rahmenkredit von 35 Millionen Franken
Der Staatsrat hat entschieden, dem Grossen Rat einen Rahmenkredit in der Höhe von 35,2 Millionen Franken für Frostbekämpfungsmittel zu unterbreiten. Diese Massnahmen, wie zum Beispiel die Bekämpfung durch Besprengung, werden vom Bund unterstützt. Der Anteil des Kantons liegt bei 12,6 Millionen Franken.
Auf Entscheid des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) kann das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) den Landwirtschaftsbetrieben eine Unterstützung in Form einer Bürgschaft für Bankdarlehen gewähren. Diese Unterstützung soll die Liquidität sicherstellen, die zur Erhaltung der Wirtschaftstätigkeit der vom Frost betroffenen Landwirtschaftsbetriebe nötig ist. Der Landwirtschaft wird dazu ein Fonds in der Höhe von 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.
Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden fondssuisse hat ebenfalls entschieden, auf die Schäden einzutreten und damit eine Ausnahme zu den geltenden Beitragsbedingungen zu ermöglichen. Welche Kriterien dafür gelten, wird Ende Juni bekannt gegeben. Die betroffenen Betriebe werden über die Entwicklung der Schäden auf dem Laufenden gehalten.
Alle Massnahmen sowie die Kontaktangaben der Dossierverantwortlichen sind hier zu finden.
pd/map
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Kommentare
Zehnder Damian, Zermatt - ↑10↓6
Die haben eine Super Vetterli Verwandtschaft im Nationalrat.
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