Gesundheit | Staatsrat beschliesst definitive Taxpunktwerte
2 Rappen höher als zuvor
Der Staatsrat hat die definitiven Taxpunktwerte für ambulante Leistungen der Walliser Spitäler und Kliniken sowie von Ärzten festgelegt. Die Spitäler verrechnen künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen Taxpunktwert von 0.89 Franken und selbstständige Ärzte einen Taxpunktwert von 0.84 Franken.
Der TARMED ist eine nationale Tarifstruktur für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die in einer Arztpraxis oder in einem Spitalambulatorium erbracht werden. Die Taxpunktewerte werden jedoch kantonal geregelt. Wenn keine Tarifvereinbarung zwischen den Leistungserbringern und Versicherern abgeschlossen werden kann, muss die Kantonsregierung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) einen Tarif festlegen.
Da keine Einigung mit den meisten Krankenversicherern gefunden wurde, haben das Spital Wallis, die Clinique de Valère, die Clinique romande de réadaptation, die Leukerbad Clinic, die Clinique CIC Valais sowie die Walliser Ärztegesellschaft beim Kanton behördlich festgelegte Tarife für das Jahr 2017 beantragt. Der Staatsrat hat ein Tariffestsetzungsverfahren eingeleitet. Alle Parteien sowie die Preisüberwachung sind dabei angehört worden.
Nach Analyse der Tarifforderungen und der eingereichten Daten über die Kosten hat der Staatsrat die Tarife rückwirkend auf den 1. Januar 2017 festgesetzt. Für die Walliser Kliniken und Spitäler ist der TARMED-Taxpunktwert auf 0.89 Franken festgelegt worden (bisher 0.87 Franken). Der Taxpunktwert für die selbstständigen Ärzte ist auf 0.84 Franken festgelegt worden, das heisst 2 Rappen mehr gegenüber der aktuellen Situation.
Die Auswirkungen dieser Erhöhungen von 2 Rappen wird für die Walliser Kliniken und Spitäler auf zirka 2.5 Millionen Franken und auf rund 4.5 Millionen Franken für die selbstständigen Ärzte geschätzt. Das Total der durch den Staatsrat vorgeschlagenen Erhöhungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung beläuft sich somit auf 7 Millionen Franken. Dieser Betrag muss durch die Krankenkassenprämien getragen werden.
pd/map
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