Brig-Glis | Prozess im Wahlbetrug
Staatsanwalt fordert 15 Monate Gefängnis
Staatsanwalt Rinaldo Arnold fordert für den Wahlfälscher eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten, dies mit dreijähriger Bewährung.
Der Wahlbetrüger muss also nicht ins Gefängnis, darf sich aber in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen. Zudem fordert Arnold in seinem Plädoyer für den Mann eine Busse von 2000 Franken. Weiter soll er die Verfahrenkosten von gut 40'000 Franken übernehmen. Für Arnold ist der Mann in allen Anklagepunkten schuldig zu sprechen; also des mehrfachen geringfügigen Diebstahls, subsidiär mehrfacher geringfügiger Sachentziehung, der mehrfachen Urkunden- und Wahlfälschung und des Stimmenfangs. Arnold begründet seine Anträge unter anderem mit der «grossen Verwerflichkeit der Taten».
Anders sieht es es die Verteidigung. Rechtsanwalt Marc Truffer plädiert dafür, den Beschuldigten in allen Anklagepunkten freizusprechen – ausser in jenem der Wahlfälschung. Die Strafe sei aber zu mindern. So führte Truffer etwa an, dass sein Mandant unter psychischen wie physischen Problemen leide und zum Zeitpunkt der Tat und in den Monaten zuvor in einer Sinnkrise steckte. Zudem habe der Angeklagte eher dilettantisch gehandelt denn kriminiell. Das zeige etwa der Umstand, dass der inzwischen 31-Jährige beim Entwenden der Wahlunterlagen aus den Briefkasten keine Handschuhe trug. Dies, obwohl er ja selbst wusste, dass seine DNA-Spur im Zusammenhang mit früheren Vergehen bereits entnommen und registriert worden ist. Truffer wollte so Arnolds Vorwurf entschärfen, der Wahlfälscher sei durchwegs systematisch und geplant vorgegangen.
Im Februar und März 2017 zog der Mann mehrfach los, um in Brig-Glis, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen zu entwenden und diese mit SVP-Kandidaten versehen und gefälschten Unterschriften auf den Rücksendungsblättern in die Urnen zu bugsieren. Beim zweiten Wahlgang der Staatsratswahlen wollte er Oskar Freysinger unterstützen. Der Abstand auf den fünften Regierungssitz war aber zu gross, um den fallenden SVP-Staatsrat aufzufangen.
Bei den Grossratswahlen haben in der engeren «Auswahl» des Angeklagten die SVPO-Kandidaten der Liste Nr. 4, unter anderem Patrick Hildbrand, Bernhard Frabetti, Michael Graber oder Pascal Salzmann, am meisten Stimmen erhalten. Salzmann gelang somit mit der ungebetenen Schützenhilfe auf Anhieb die Wahl ins Walliser Kantonsparlament, zum Nachteil der CSPO.
Das (mündliche) Urteil des Bezirksgerichts wird am Freitag, 7. September, im Rittersaal des Stockalperschlosses verkündet.
dab
Artikel
Kommentare
Peter Fux, St. Niklaus VS - ↑27↓2
Und was passiert mit den PERSÖNLICHKEITEN im Schloss von BRIG?
antworten