Selbsteinkellerer | Nachdem entschieden wurde, sie mit den grossen Importeuren gleichzustellen
Schweizer Verband der Winzer fordert Mitglieder zum zivilen Ungehorsam auf
Die Schweizerische Vereinigung der selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) wehrt sich dagegen, dass das Bundesamt für Landwirtschaft ihnen in der neuen Weinverordnung per 1. Januar 2019 den Status als Produzenten aberkannt hat. Diese Streichung bedeute für die Selbsteinkellerer mehr administrativer Aufwand und eine schwer zu bewältigende zusätzliche finanzielle Last. Nun ruft der Verband seine Mitglieder dazu auf, statt eines Kontrolldokuments ein vorformuliertes Schreiben an die Weinhandelskontrolle zu schicken.
Ende November hat die SVSW eine Pressemitteilung verschickt, in der begründet wurde, weshalb man mit der neuen Kellerkontrolle unzufrieden ist (WB vom 30. November 2018). Die Verantwortlichen teilten damals mit: «Diese Neuerung in der Verordnung ist eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung, welche viele kleine Betriebe in Bedrängnis bringt. Und dies obwohl uns die Behörden und die Politiker das Gegenteil versprechen.»
Nun lanciert die Vereinigung eine Protestaktion und bittet ihre Mitglieder, sich dieser anzuschliessen. Konkret werden die Selbsteinkellerer dazu aufgerufen, «sich zu weigern, den neuesten und zukünftigen Anweisungen der Schweizer Weinhandelskontrolle Folge zu leisten».
Zum jetzigen Zeitpunkt sei diese Haltung das beste Instrument, auf das Bundesamt für Landwirtschaft Druck auszuüben. «Unser Ziel ist eine Anerkennung seitens des Bundesamts, dass wir keine Weinhändler sind und uns deshalb eine andere Einstufung zustehen sollte», so die Verantwortlichen weiter. Die Produzenten sollen anstelle des Dokuments B ein Protestschreiben einreichen, das ihnen vom SVSW zur Verfügung gestellt wird. Ein weiteres vor formuliertes Schreiben für Mitglieder, welche dieses Dokument bereits eingereicht haben, die sich aber der Protestaktion noch anschliessen wollen, sei in Vorbereitung.
In der Mitteilung an die Mitglieder weisen die Verantwortlichen des SVSW auch auf die Risiken einer solchen Aktion hin: «Bei einer gemeinsamen Aktion besteht natürlich ein gewisses individuelles Risiko (etwa eine Strafgebühr).» Man stehe den Protestierenden beratend zur Seite, «aber jeder Teilnehmer muss dieses Risiko selbst auf sich nehmen».
Die Selbsteinkellerer setzten sich zur Wehr, weil das Bundesamt für Landwirtschaft beschlossen hatte, den Produzenten die gleichen Anforderungen für Kontrolle und Kellerbuchhaltung aufzuerlegen wie den grossen Importeuren. Der Branchenverband Schweizer Reben und Wein hatte anlässlich der Vernehmlassung verlangt, dass die Produzenten ihren Status behalten und von einer vereinfachten Buchhaltung profitieren können.
pd/tma
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