Justiz | Schlachthof in Martinach
Strafanzeige eingereicht, Kontrollen verschärft
Beim kantonalen Veterinäramt hat man neue Bilder zum Schlachtverfahren im Schlachthof Martinach erhalten und entschieden, eine Strafanzeige einzureichen. Die Kontrollmassnahmen wurden verstärkt. An den Schlachttagen soll zudem eine Fachperson des Amts anwesend sein.
Anfang Februar 2019 wurde dem kantonalen Veterinäramt eine Videosequenz mit Auszügen aus dem Schlachtverfahren im Schlachthof von Martinach übergeben. Nach Angaben aus der «Association pour l’égalité animale» (PEA) würden die Bilder «unzählige Verstösse» zeigen.
Diese Woche hat die PEA neue Bilder an den Kantonstierarzt geschickt, heisst es vonseiten des Kantons Wallis. Die Bilder sollen laut Aussagen von Vereinsverantwortlichen abermals im Sommer 2018 entstanden sein. Sie deuten auf vermeintliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz hin, die von der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons weiter. Deshalb habe man beim kantonalen Veterinäramt entschieden, den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Unterwallis zu melden.
Nach Kenntnisnahme des Inhalts des ersten Videos habe der Kantonstierarzt bereits ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Gesetzeskonformität der aktuellen Schlachtverfahren zu gewährleisten. Er habe die Kontrollen mit einer zusätzlichen Fachperson des Veterinäramts an den Schlachttagen verstärkt. Dieser Spezialist ergänze das Team von zwei Personen, das für die Kontrolle und Überwachung des gesamten Prozesses zuständig ist (Anlieferung und Handhabung von Tieren, Schlachtprozess, Hygiene und Fleischsicherheit).
Ausserdem sei eine Kontrolle zu verschiedenen wichtigen Faktoren des Betäubungs- und Schlachtprozesses durchgeführt worden (Ausbildung des Schlachthofpersonals, Wartung der Ausrüstung, Zustand der Anlagen). Die zusätzlichen Massnahmen für den Schlachthof in Martinach seien seit diesem Montag in Kraft. Sie würden solange wie erforderlich aufrechterhalten.
pd/tma
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