Poststellennetz | Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten
SAB begrüsst rasches Vorgehen des Bundesrates
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, die neuen Erreichbarkeitsvorgaben zum Poststellennetz bereits auf den 1. Januar 2019 umzusetzen.
Bundesrätin Doris Leuthard hatte im Herbst 2017 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche neue Erreichbarkeitskriterien für das Poststellennetz erarbeiten sollte. Sie reagierte damit insbesondere auf eine Kritik der SAB, welche bemängelte, dass die bisherigen Erreichbarkeitskriterien nur einen nationalen Durchschnitt abbilden, jedoch keine Aussage über die effektive Erreichbarkeit in den verschiedenen Regionen zulassen.
Die Arbeitsgruppe, in der die SAB ebenfalls vertreten war, hat ihre Empfehlungen am 16. Mai veröffentlicht. Die SAB unterstützt diese und hat bereits bei der Veröffentlichung gefordert, dass sie nun rasch umgesetzt werden müssen. Denn es dürfe nicht sein, dass die Empfehlungen verzögert werden und inzwischen weitere Poststellenschliessungen erfolgen. Die SAB begrüsst es deshalb ausdrücklich, dass der Bundesrat mit der heute eröffneten Vernehmlassung ein Inkrafttreten der Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2019 vorsieht.
pd/map
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