Rhonekorrektur | Obergrenze von 2,4 Milliarden Franken definiert
Finanzierung der dritten Rhonekorrektur im Wallis definiert
Der Walliser Grosse Rat hat am Donnerstag in zweiter Lesung die Finanzierung der dritten Rhonekorrektur verabschiedet. Lediglich die Grünen sprachen sich dagegen aus, die Linke Allianz enthielt sich.
Im Gesetz geht es um die Kostenaufteilung der dritten Flusskorrektur. Rund 20 Änderungsvorschläge wurden vom Plenum abgelehnt. Das Gesetz wurde am Ende mit 97 zu 10 bei 14 Enthaltungen angenommen.
Die Grünen lehnten den Text ab, weil er nicht einer "realistischen und ausgewogenen Finanzierung" entspreche. Die Linke Allianz teilte diese Auffassung.
Unternehmen müssen nicht bezahlen
Die Mehrheit der Parlamentarier hielt am Gesetzesentwurf aus erster Lesung fest: Damit bleibt der Anteil, den die Gemeinden zur Finanzierung der dritten Rhonekorrektur beitragen müssen, bei zwei Prozent. Für die Kosten, die von den Gemeinden und der SBB getragen werden müssen, wurde eine Obergrenze von 2,4 Milliarden Franken definiert.
Dabei handelt es sich aber nur um die Obergrenze für den Voranschlag und nicht für die globalen Kosten des Projekts. Die Grundeigentümer, allen voran die Unternehmen, sollen nicht zur Kasse gebeten werden.
Die Grünen und die Linke Allianz wollten die Obergrenze bei 3,4 Milliarden Franken festlegen. Ausserdem verlangten sie eine Beteiligung der Unternehmen und einen grösseren Beitrag der Gemeinden.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar