Gesundheit | Geltendes Recht an die Entwicklung des Bundesrechts anpassen
Staatsrat verabschiedet Revision des Gesundheitsgesetzes
Der Staatsrat hat den Entwurf der Revision des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Die Revision zielt darauf ab, das geltende Recht an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen.
Ziel des Gesetzentwurfs sei eine gerechte, vernünftige und moderne Gesundheitspolitik, die im Einklang mit dem Bundesrecht sowie der Gesundheitsgesetzgebung anderer Kantone stehe, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Der Entwurf respektiere die jeweiligen Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Die Revision zielt gemäss Mitteilung darauf ab, das geltende Recht an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen. Sie verbessere auch eine Reihe von Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Patienten, die Qualität der Versorgung sowie die Beaufsichtigung.
Im Zuge der Vernehmlassung seien verschiedene Anpassungen vorgenommen worden, blickt der Kanton zurück. So werde die Regulierung von medizinisch-technischen Grossgeräten zwar beibehalten, jedoch nicht mehr für den Austausch bereits bestehender Grossgeräte angewandt. Auch die Möglichkeit zur Einführung einer Gebühr für den Bereitschaftsdienst sei verworfen worden.
pd/msu
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