Raserdelikt | Auf der Lötschentalstrasse Richtung Steg
Mit 162 km/h durch den Mittaltunnel
Am Montagabend wurde ein Personenwagen im Mittaltunnel mit einer Geschwindigkeit von 162 km/h gemessen. Atemlufttests beim Lenker ergaben eine nichtqualifizierte Angetrunkenheit. Der Führerausweis wurde noch auf Platz entzogen.
Wie die Kantonspolizei mitteilt, fuhr ein 28-jähriger Walliser am Montag um 18.20 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Lötschentalstrasse in Richtung Steg. Im Mittaltunnel sei das Fahrzeug mittels stationärem Radargerät mit einer Brutto-Geschwindigkeit von 162 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen worden. Dies entspricht - nach Abzug der Toleranz von sieben km/h - einer Netto-Geschwindigkeitsüberschreitung von 75 km/h. Darüber hinaus hätten Atemlufttests beim Lenker eine nichtqualifizierte Angetrunkenheit ergeben. Der Führerausweis des Mannes sei auf Platz entzogen und zudem sei sein Fahrzeug sichergestellt worden, heisst es weiter.
Der Lenker, mit Wohnsitz in der Region Oberwallis, werde bei der Staatsanwaltschaft sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt. Neben dem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre drohe dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
pd/tma
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